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Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Eventim! Erhalten Konzertbesucher nun ihr Geld zurück?

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Eventim! Erhalten Konzertbesucher nun ihr Geld zurück?

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Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Eventim! Erhalten Konzertbesucher nun ihr Geld zurück?

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Eventim! Erhalten Konzertbesucher nun ihr Geld zurück?

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Die Verbraucherzentrale in NRW macht Nägel mit Köpfen – und zieht gegen Eventim vor Gericht!

Es gibt frische Hoffnung für alle, die nach ausgefallenen Veranstaltungen im vergangenen Jahr noch kein Geld zurückerhalten haben! Denn immer wieder habe sich der Ticketvermittler bei Rückerstattungen nicht nur in NRW quergestellt. Damit soll jetzt Schluss sein: Die Verbraucherzentrale klagt gegen Eventim.

Verbraucherzentrale in NRW klagt gegen Eventim – das steckt dahinter

Wegen der Corona-Pandemie fielen im vergangenen Jahr die meisten Großveranstaltungen und Events aus. Doppelt ärgerlich wurde das für die Kunden, die nicht nur auf Konzert und Co. verzichten mussten, sondern auch Geld vom Ticketvermittler nicht zurückerhielten.

Deswegen folgt jetzt der Schritt vor das Landgericht in München. „Nach unserer Auffassung wendet Eventim bei der Rückabwicklung von Ticketkäufen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unlautere Geschäftspraktiken an“, erklärt Rechtsexpertin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.

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Eventim habe weder Geld für ersatzlos gestrichene Veranstaltungen zurückgezahlt noch für solche, die verschoben wurden – auch wenn der neue Termin den Ticketkäufern gar nicht in den Kalender gepasst hat. „Eventim behielt in nicht nachvollziehbarer Weise Beträge ein und erstattete nicht den vollen Kaufpreis“, sagt Husemann. Mit der Klage wolle man genau das unterbinden.

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Das ist die Verbraucherzentrale in NRW:

  • Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind gemeinnützige Vereine mit einem staatlichen Auftrag
  • Zu den Aufgaben gehören informieren, (rechtlich) beraten und unterstützen in allen Verbraucherfragen
  • Zu den Themen gehören etwa Kaufrecht, Vertragsrecht, Kreditrecht, Schuldnerberatung, Versicherungen, Pflegeberatung, Reiserecht, Gesundheitsdienstleistungen, Umwelt, Energie und viele weitere
  • Die Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisiert, der Hauptsitz der Niederlassung in NRW befindet sich in Düsseldorf

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Sollte das Gericht Eventim Recht geben, heißt das allerdings nicht, dass die Kunden ihr Geld sofort zurückerstattet bekommen. „Mit dem Urteil wird bewertet, ob die Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren von Eventim rechtskonform sind“, erklärt Husemann.

Das regele allerdings nicht die etwaige Rückzahlung. Hoffnung darauf bestehe dennoch: Mit ihren Ansprüchen müssen sich Verbraucher anschließend individuell an Eventim wenden. Sie „können sich dabei dann aber auf das von uns erstrittene Urteil stützen“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

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Das würde eine Menge Arbeit für Eventim bedeuten. Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft geht davon aus, dass allein zwischen März und Mai im vergangenen Jahr etwa 80.000 Veranstaltungen in Deutschland abgesagt oder verschoben werden mussten. Tausende Tickets dürften dabei über die Onlineplattform gebucht worden sein. (vh)

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