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Unwetter in NRW: Sturmschäden von der Steuer absetzen und mehr – DAS muss von deiner Versicherung übernommen werden

Unwetter in NRW: Sturmschäden von der Steuer absetzen und mehr – DAS muss von deiner Versicherung übernommen werden

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Unwetter in NRW: Sturmschäden von der Steuer absetzen und mehr – DAS muss von deiner Versicherung übernommen werden

Unwetter in NRW: Sturmschäden von der Steuer absetzen und mehr – DAS muss von deiner Versicherung übernommen werden

Wetter: Wie entsteht ein Sturmtief?

Unwetter in NRW sind absolut nicht zu unterschätzen!

Spätestens seit der Katastrophe in Ahrweiler, im Norden von Rheinland-Pfalz, wissen wir, was Regen auch bei uns anrichten kann. Kommt dann noch Wind dazu, wird das ganze Spektakel noch gefährlicher denn je. Was du bei deiner Versicherung bei Sachschäden nach einem Unwetter in NRW beachten musst, erklärten nun Experten der ARAG.

Unwetter in NRW: Wer zahlt beim umgestürzten Baum?

Wetterbedingungen sind eine höhere Macht, vor der wir uns nur verschanzen oder flüchten können. Ist der Schaden aber erst einmal angerichtet, nach einem heftigen Sturm beispielsweise, darf man nicht zögern, sondern muss schnell agieren.

Bei der Kollision mit einem umgestürzten Baum beispielsweise kommt es tatsächlich auf die Baumpflege an – kein Witz! In einem Fall, bei dem ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum in einer Kurve geprallt war, verlangte er vom Eigentümer des Baumes (in dem Fall dem Land NRW) Schadensersatz. Da es aber regelmäßige Baum-Kontrollen gegeben habe, lehnte das Land ab. Der Baum soll zwar verfaulte Wurzeln gehabt haben, diese seien aber bei den Kontrollen nicht aufgefallen und der Baum sei zum Zeitpunkt der Klage bereits entfernt worden. Das Land gewann den Prozess und brauchte nicht zahlen.

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So entsteht eine Wettervorhersage:

  • Rund 10.000 Bodenstationen, 7.000 Schiffe, 600 Ozean-Bojen, 500 Wetterradarstationen und etwa 3.000 Flugzeuge sorgen weltweit dafür, dass stündlich Wetterdaten erfasst werden
  • Wettersatelliten bieten eine Überwachung aus dem All
  • Gemessen werden Parameter wie Lufttemperatur und -druck, Windrichtung und -geschwindigkeit oder Wolkenhöhe
  • So sammeln sich pro Stunde etwa 25.000 Meldungen an, die übermittelt und ausgewertet werden

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Unwetter in NRW: Die Ursache des Sachschadens muss der vorherige Sturm gewesen sein

Anders ist es aber bei fallenden Dachziegeln. Laut ARAG-Experten muss „ein Grundstücks- oder Immobilieneigentümer […] mit erheblichem Sturm rechnen und für entsprechende Festigkeit der Gebäudeteile sorgen.“ In einem Fall wurde ein Auto von den Dachziegeln einer Kirche getroffen. Zunächst zahlte die Kaskoversicherung den Schaden, holte sich das Geld aber wieder von der Kirche zurück.

Auch Zeit ist eine wichtige Komponente. In einem Fall gewann ein Mann den Prozess auf dessen Haus ein Baum gefallen war – jedoch erst sechs Tage nach einem heftigen Sturm und somit sehr verspätet. Als die Ursache, nämlich der Sturm, für den Baumsturz festgestellt wurde, wurde neben der Haftpflichtversicherung, die bereits gezahlt hatte, auch die Gebäudesicherung zur Kasse gebeten.

Beim Parken unter umsturzgefährdeten Bäumen ist es ein wenig komplizierter. Ein Mann, dessen Auto von einem Ast getroffen wurde, hatte geklagt, weil der Baum nur vom Boden aus, nicht aber in den Ästen untersucht worden war. „Anders sieht es allerdings aus, wenn bei einem sehr hohen Baum totes Holz wegen einer dichten Krone vom Boden aus nicht erkennbar ist. Dann reicht eine Sichtkontrolle von unten nicht aus, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen“, fügte ein ARAG-Experte hinzu. Also: Das Parken unter einem Baum sollte man lieber sein lassen!

Wichtig ist hierbei auch, dass die Versicherung nur zahlt, wenn die Ursache eines Sachschadens ein vorheriger Sturm gewesen ist. Ein ähnlicher Fall hat ein anderes Ende genommen: Ein Ast war durch einen Sturm tags zuvor abgerissen worden, hatte sich aber im weiteren Geäst des Baumes verfangen und landete erst mit Verspätung auf einem Autodach. Die Versicherung sah hier aber keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Herunterfallen des Asts und dem genannten Sturm und brauchte nicht zahlen.

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Unwetter in NRW: Die Arbeitskosten kannst du von der Steuer absetzen

Wenn es stürmt, sollte man außerdem darauf achten, die Markise reinzufahren, bevor es zu einem Schaden kommt. Denn im Falle eines Sturms und einem darauffolgenden Sachschaden braucht die Versicherung für die Kosten nicht aufzukommen. Warum? Weil sich jeder auf einen angekündigten Sturm vorbereiten und die Markise reinfahren kann.

Wie sieht es mit dem stillen Örtchen aus? Falls ein Auto von einem herumwirbelnden Toilettenhäuschen getroffen wird, muss der Besitzer des Häuschens für den entstandenen Schaden aufkommen, da er zu verantworten hat, dass das Häuschen stabil steht. Aber: Wer in der Nähe eines Leichtbaus parkt, sollte damit rechnen und muss sich die Kosten mit dem Besitzer eines Herzchen-Häuschens teilen.

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Und wie sieht es letztendlich mit den Steuern aus? Wie können Kosten abgesetzt werden? „Erstattet wird zum einen, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch selbst im Haushalt erledigen könnte“, äußert sich ein ARAG-Experte dazu. Das kann zum Beispiel ein Gärtner sein, der einen umgefallenen Baum zersägt. 20 Prozent der anfallenden Kosten können laut ARAG Experten steuerlich geltend gemacht werden. „Die Steuerersparnis ist auf 4.000 Euro im Jahr begrenzt“, heißt es weiter. Es werden jedoch nur der Arbeitslohn nicht jedoch Materialkosten berücksichtigt. Zuletzt wird noch geraten: „Absetzbar sind auch hier 20 Prozent der Kosten, allerdings maximal nur 1.200 Euro. Wenn durch einen Sturm größere Schäden entstanden sind, die die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, können die Kosten unter Umständen auch als sogenannte außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt angegeben werden.“ (ali)

Weitere interessante Informationen zum Thema Sturm findest du bei ARAG.