Kleve. Hat sich der zu Unrecht inhaftierte Syrer, der in NRW nach einem Zellenbrand gestorben ist, doch nicht selbst angezündet?
Protokolle aus dem Gefängnis in Kleve deuteten darauf hin, dass entgegen der bisherigen Annahme am Abend des Brandes die Gegensprechanlage im Haftraum betätigt worden sei, berichteten «Bild» und «Kölner Stadt-Anzeiger» mit Verweis auf einen nicht öffentlichen Bericht des Justizministers an die Landtagsfraktionen.
Hinweise auf Notruf aus brennender Zelle des toten Syrers
Die Staatsanwaltschaft ermittele nun unter anderem, ob und wann das mit der Sprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert worden sei.
Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums wollte sich zu den Berichten am Donnerstagabend nicht äußern. Er verwies darauf, dass weitere Ermittlungen laufen und Vernehmungen nicht beeinflusst werden sollen.
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Der 26-jährige Syrer war am 29. September dieses Jahres, zwei Wochen nach einem Feuer in seiner Gefängniszelle in Kleve, in einer Klinik gestorben. Die Behörden hatten danach eingeräumt, dass er in Folge einer Verwechslung mit einem Mann aus Mali mehr als zwei Monate lang zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte.
Nach dem Bekanntwerden des Falls hieß es, der Syrer habe das Feuer vermutlich selbst gelegt. (dpa)