Veröffentlicht inRegion

Verbraucherzentrale greift durch – Sparkassen-Kunden in NRW betroffen

Nachdem sich dieser verzweifelte Sparkassen-Kunde aus NRW an die Verbraucherzentrale gewandt hatte, griff diese durch.

© imago/Horst Galuschka

Mogelpackung des Jahres: DAS ist der Sieger!

Jedes Jahr kürt die Verbraucherzentrale Hamburg die Mogelpackung des Jahres. Verbraucherexperte Ron Perduss erläutert, warum dieses Produkt zu Recht auf Platz 1 geschafft hat.

Nachdem die Sparkasse sich geweigert hatte, dem Wunsch eines Kunden zu folgen, wandte dieser sich Hilfe suchend an die Verbraucherzentrale NRW. Die Bank weigerte sich nämlich, das Konto des Mannes in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Wie die Verbraucherzentrale erschrocken feststellte, handelte es sich bei weitem um keinen Einzelfall.

Als der Kunde der Kreissparkasse Köln (KSK) diese aufforderte, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, weigerte diese sich. Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Konto, das einen monatlichen Betrag sichert, der nicht gepfändet werden darf. Dieser sogenannte Freibetrag soll das Existenzminimum des Betroffenen schützen.

Sparkasse in NRW: Fall endete vor dem Oberlandesgericht

Die Sparkasse lehnte diesen Antrag jedoch ab. Die Begründung? Sein Konto war laut der Bank noch im „Minus“ und daher konnte dieses nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Verzweifelt wandte sich der Mann an die Verbraucherzentrale NRW, die ihm sofort mit rechtlicher Unterstützung zur Seite stand.

++ Auch interessant: Sparkasse, Volksbank & Co.: Kunden schauen auf den Kontoauszug – sie trifft der Schlag ++

Wie Marcus Köster, der Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, hatte der Mann trotz des Status seines Kontos nämlich ein Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Köster erklärt in einer Pressemitteilung: „Verbraucher können jederzeit von ihrem Kreditinstitut verlangen, dass ein Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn das Konto im Minus ist.“

Trotz einer Mahnung der Verbraucherzentrale NRW weigerte sich die Sparkasse zunächst. Deswegen ging der Fall vor das Oberlandesgericht Köln. Die Sparkasse hatte zu diesem Zeitpunkt zwar mittlerweile das Konto des Mannes umgewandelt, doch wie sich herausstellte, handelte es sich nicht um einen Einzelfall.

++ Kunden von Sparkasse, Postbank & Co. setzen ihr Geld aufs falsche Pferd – „Keine gute Idee“ ++

Viele Banken erschweren eine Umwandlung

Die Verbraucherzentrale NRW musste nämlich feststellen, dass viele Banken die Umwandlung des Kontos erschweren, insbesondere wenn das Konto wie in diesem Fall im Minus ist. Köster fordert in einer Pressemitteilung: „Der Zugang zum P-Konto soll unkompliziert und einfach möglich sein. Die Kontoführung soll transparent erfolgen und die Kontoinhaber nicht benachteiligen. Leider erleben viele Betroffene in der Praxis etwas anderes.“


Mehr Themen:


Daher sollte die Verhandlung klarstellen, dass Verbraucher generell ein Recht auf ein Pfändungsschutzkonto haben. Nach einer mündlichen Verhandlung gelang es der Verbraucherzentrale NRW, dass die Kreissparkasse Köln eine Unterlassungserklärung abgab. Köster erinnert daran, dass der „Gesetzgeber mit dem P-Konto ausdrücklich das pfändungsfreie Existenzminimum für alle Bürger:innen sichern will und dafür klare Vorgaben gemacht hat.“