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Sparkasse in NRW mit der Rolle rückwärts! Kunden werden beim Blick aufs Konto von den Socken sein

Sparkasse in NRW mit der Rolle rückwärts! Kunden werden beim Blick aufs Konto von den Socken sein

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Sparkasse in NRW mit der Rolle rückwärts! Kunden werden beim Blick aufs Konto von den Socken sein

Sparkasse in NRW mit der Rolle rückwärts! Kunden werden beim Blick aufs Konto von den Socken sein

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Die Sparkassen in NRW machen die berüchtigte Rolle rückwärts.

Eine bereits angekündigte Maßnahme wird von einer Sparkasse in NRW jetzt doch nicht umgesetzt – wie es ursprünglich geplant war. Beim Anblick ihres Kontos werden viele Kunden der Sparkasse von den Socken sein.

Sparkasse in NRW mit der Rolle rückwärts! Kunden werden beim Blick aufs Konto von den Socken sein

Bei der Sparkasse handelt es sich um die Sparkasse Siegen (NRW). Eigentlich hatte diese angekündigt alle Privat-Girokonten zum 1. Juli automatisch in die neuen S-VITA Varianten umzustellen. Doch bei einem Blick aufs Konto dürfte dem einen oder anderen Kunden der Sparkasse aufgefallen sein, dass das nun doch nicht passiert ist.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen sind in der Regel gemeinnützige, öffentlich-rechtliche Universalbanken
  • Das Wort Sparkasse stammt aus dem 18. Jahrhundert
  • Heutzutage bietet die Sparkasse auch Online-Banking an

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Die Sparkasse Siegen bestätigte nun gegenüber DER WESTEN, dass die automatische Umstellung zum 1. Juli nicht erfolgt ist. „Grund hierfür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in dem es um die Vorgaben von Änderungen in Verträgen geht“, heißt es hierzu von dem Kreditinstitut.

Sparkasse in NRW: Was bedeutet die Änderung für die Kunden?

Da die Sparkasse Siegen die Auswirkungen des Urteils noch nicht absehen könne, führe sie die betroffenen Girokonten bis auf Weiteres „mit den bisherigen Leistungen und Services zu den bisherigen Bedingungen unverändert weiter“.

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Doch was ist mit den Kunden, welche sich bereits selbst für eine der neuen Varianten entschieden haben? Für die sieht es etwas anders aus. Sie können „alle Mehrwerten ihres neuen Modells“ wie geplant bereits ab dem 1. Juli nutzen. Für sie hat das Urteil des Bundesgerichtshofs also keine Auswirkungen.

Falls sich durch das Urteil des BGH etwas für die Kunden der Bank ändern sollte, wird die Sparkasse Siegen diese „unaufgefordert darüber informieren“. Vorerst bleibt für viele Kunden also erstmal alles beim alten. Ob oder wann sich das dann ändern wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. (gb)

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