Was ist mit dem Geld passiert? Eine Witwe aus Heiligenhaus steht vor einem Rätsel – und inzwischen auch vor Gericht. Sie ist überzeugt: Fast 100.000 Euro habe ihr verstorbener Ehemann hinterlassen, angelegt bei der Kreissparkasse Düsseldorf.
Doch die Bank blockt ab – und sagt: Dieses Konto hat es nie gegeben.
Seniorin klagt gegen Sparkasse Düsseldorf
Am Mittwoch (8. Oktober) kam es vor dem Landgericht Düsseldorf zum Schlagabtausch. Die Seniorin trat mit ihrem Anwalt gegen die Juristen der Kreissparkasse an. Im Zentrum des Streits: ein angebliches Festgeldkonto mit exakt 98.000 Euro Guthaben. Das Problem dabei ist, dass die Sparkasse Düsseldorf die Existenz des Kontos bestreitet. Und der Richter machte gleich zu Beginn der Verhandlung klar: Die Beweislast liegt bei der Witwe.
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Problematisch ist wohl auch, dass die Rentnerin keinen Kontoeröffnungsantrag vorlegen konnte, dafür aber zahlreiche Kontoauszüge, die angeblich aus über 20 Jahren stammen. Doch genau diese werfen laut Gericht mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Ungereimtheiten: Bank ist skeptisch
Besonders auffällig sei die Kontonummer: Laut Bank entspricht sie nicht dem üblichen Prüfziffernverfahren. Hinzu kommt: Sie beginnt mit einer Ziffer, die üblicherweise Darlehenskonten zugeordnet wird – nicht aber Festgeldanlagen. Weitere Ungereimtheiten sind, dass die letzten sieben Ziffern stimmen mit einem anderen, längst aufgelösten Konto überein. Und: Auf den Auszügen seien Fehler gefunden worden, die stark auf eine Fälschung hindeuten – etwa ungewöhnliche Zeitabstände bei Buchungen und abweichende Verwendungszwecke.
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Der Anwalt der Kreissparkasse fand klare Worte: „Die Bank hat mit großem Aufwand recherchiert. Ein solches Konto existiert nicht – und hat auch nie existiert.“ Auch optisch würden die Auszüge nicht zu denen passen, die man regulär am Automaten erhalte. Die Unterlagen seien „offensichtlich gefälscht“, so der Anwalt laut „rp-online“ weiter.
Urteilsverkündung am 12. November
Die Witwe jedoch hält dagegen. Sie verweist auf ein Ereignis kurz vor dem Tod ihres Mannes im März 2024. Der habe selbst jahrzehntelang bei der Sparkasse gearbeitet und bemerkt, dass bei einem seiner Konten eine Zinsgutschrift fehlte. Daraufhin seien ihm 129 Euro gutgeschrieben worden. Für die Witwe ein Beweis: „Warum diese Korrektur, wenn es das Konto gar nicht gibt?“
Ihr Anwalt, Volker Kukorus, fordert die Auszahlung der 98.000 Euro – und hat eine eigene Theorie: Bei der Fusion der Sparkasse Heiligenhaus mit der Kreissparkasse Düsseldorf im Jahr 2003 könnte ein Fehler passiert sein. Er schließt sogar nicht aus, dass ein Mitarbeiter der Bank gezielt manipuliert haben könnte.
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Doch das Gericht zeigte sich skeptisch. Der Richter sprach von einer „Reihe schwerwiegender Indizien“, die gegen die Existenz des Kontos sprechen. Was mit dem Geld tatsächlich passiert ist – ob es überhaupt jemals da war – bleibe offen. Eine Aufklärung sei im Rahmen des Prozesses kaum zu erwarten. Das Urteil wird am 12. November erwartet.




