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Siegauen-Vergewaltiger Eric X. erneut vor Gericht: Richter ordnet außergewöhnliche Maßnahme an

Siegauen-Vergewaltiger Eric X. erneut vor Gericht: Richter ordnet außergewöhnliche Maßnahme an

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Foto: Peter Sieben/Der Westen

Bonn. 

Mit schwerfälligen, kleinen Schritten betritt Erix X. den Gerichtssaal am Landgericht Bonn. Zu mehr Bewegung ist er nicht in der Lage: Der gedrungene Mann ist an Armen und Beinen gefesselt.

Ein ungewöhnlicher Anblick an deutschen Gerichten. „Ich bin seit 30 Jahren Richter und mache seit 20 Jahren Strafsachen. Ich habe zu keinem Zeitpunkt solche Fesselungen angeordnet, wie diesmal“, erklärt der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff die außergewöhnliche Maßnahme. „Ich bedaure sehr, dass es notwendig ist. Aber es ist meine Aufgabe, alle Beteiligten zu schützen.“

Siegauen-Vergewaltiger soll seine eigene Zelle angezündet haben

Eric X. gilt als hochaggressiv, soll in der JVA Köln seine eigene Zelle angezündet haben. Jetzt bedecken dicke Verbände seinen rechten Arm und den Nacken. X. hatte sich bei dem Brand schwer verletzt.

Schon einmal stand Eric X. vor dem Landgericht Bonn: Im Oktober 2017 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt, weil er im April 2017 eine Studentin in der Bonner Siegaue vergewaltigt hat. Die 24-jährige hatte dort mit ihrem Freund gecampt, als X. die beiden nachts mit einer Astsäge bedroht und die junge Frau schließlich zum Sex gezwungen hatte.

Eric X.: Bundesgerichtshof bemängelte mögliche Verfahrensfehler

Am Dienstag startete nun das Revisionsverfahren vor der dritten Großen Strafkammer am Landgericht Bonn.

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Der Bundesgerichtshof hatte am 11. April das Urteil des Bonner Landgerichts aufgehoben. Grund sind mögliche Verfahrensfehler. So hatte die Kammer die Kombi-Persönlichkeitsstörung nach Ansicht des BGH nicht hinreichend bei der Frage nach der Schuldfähigkeit von Eric X. berücksichtigt.

Schilderung des Tathergangs lässt großes Leid erahnen

Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff verlas zu Beginn des ersten Verhandlungstags das ursprüngliche Urteil – Eric X., der ghanaischer Staatsbürger ist, ließ es sich mit unbewegter Miene vom Dolmetscher übersetzen.

„Sie haben mich nicht ein einziges Mal unterbrochen, damit habe ich nicht gerechnet“, so Reinhoff in Richtung des Angeklagten.

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Die Schilderung des Tathergangs ließ noch einmal das ungeheure Leid erahnen, dass die beiden Opfer durchlitten haben müssen.

Eric X. tauchte mit Astsäge plötzlich vor Zelt auf

Das Paar, das eine Fernbeziehung führte, waren für eine Party zu Freunden nach Köln gekommen. Später beschlossen sie, in der Bonner Siegaue zu campen – viele junge Leute treffen sich dort im Sommer.

Als sie sich gerade zum Schlafen in ihrem Zelt niedergelassen hatten, erschien Eric X. Mit einer Astsäge zerschnitt er das Zelt der beiden und bedrohte sie massiv. Die Geschädigten hätten sich „wie kleine Tiere in einer Falle“ gefühlt, heißt es im Urteil.

Eric X hat Studentin zum Sex gezwungen

X. zwang die Studentin schließlich zum Sex – um ihr eigenes Leben und das ihres Freundes zu retten, war die junge Frau auf das bedrohliche Drängen des Angeklagten eingegangen.

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„Warum schläfst du in einem Zelt mit einem Mann? Du musst eine Schlampe sein“, sagte Eric X. laut Urteil zu der Frau. Sie habe ihm geantwortet: „Nein, er ist nicht einfach ein Mann, er ist mein Freund, den ich liebe und heiraten will.“

Nach der Vergewaltigung floh Eric X.

Nach mehreren verzweifelten Versuchen, einen Notruf abzusetzen, wurde das Paar schließlich von der Polizei gefunden und behandelt.

Beide leiden bis heute massiv unter der Tat. Bislang ist nicht vorgesehen, dass sie erneut eine Aussage machen müssen, aber: Für die Erstellung eines neuen Gutachtens, das Dreh- und Angelpunkt des Revisionsverfahrens sein wird, ist das denkbar, so ein Sprecher des Gerichts gegenüber DER WESTEN.