Im Taxi-Gewerbe hat es einzelne Kündigungen geben. Ein Bochumer Unternehmer macht die Entlassung eines Fahrers kurz vor dem Gerichtstermin rückgängig.
Ruhrgebiet.
Der Mindestlohn setzt Taxifahrer im Ruhrgebiet unter Druck. In Bochum sei es bereits so, dass nachts weniger Taxis unterwegs sind, erklärt Christian Waldmann, Vorstandsmitglied der Taxi Genossenschaft Bochum: „Die Konzessionen einiger Fahrzeuge ruhen, und es gab einzelne Kündigungen“.
Ein Betroffener ist Suleyman Ö., fast acht Jahre saß der Bochumer am Steuer einer der 18 Taxis der Wattenscheider Taxi Hase GmbH. Dann, am 28. November, kurz vor Einführung des Mindestlohns von 8.50 Euro, bekam er die Kündigung zum Jahreswechsel. O. war bis zu 60 Stunden pro Woche im Nachtdienst unterwegs und kam bei einem Grundlohn von 997,50 Euro auf ein monatliches Nettoeinkommen von rund 2200 Euro. Er zog vor das Arbeitsgericht Bochum.
Sein Anwalt Karl-Albrecht Engelhart: „Es liegen weder betriebsbedingte Gründe noch Gründe in der Person oder im Verhalten des Klägers vor, die eine solche Kündigung berechtigt erscheinen lassen.“ Sie erfolge „ausschließlich im Hinblick auf die Regelungen des Mindestlohns.“ Und außerdem, so der Anwalt schließlich, „hat der Arbeitgeber die Kündigungsfrist viel zu kurz bemessen.“
Allgemeine Verunsicherung
Wohl weil der Fall aussichtslos erschien, nahm der Arbeitgeber die Kündigung noch vor Prozessbeginn zurück. Süleyman O. hat Glück gehabt. Einigen Kollegen ist es anders ergangen: Auch in Essen und Dortmund gab es vereinzelte Kündigungen laut Taxi-Verbänden. „Ich weiß von einem Unternehmer, dass er den ein oder anderen Wagen abgegeben hat, und ein selbstständiger Fahrer hat aufgehört“, sagt Jürgen Ehrenschneider, Vorstandsmitglied von Taxi Dortmund. „Es herrscht eine allgemeine Verunsicherung.“
Um den Mindestlohn abzufedern, haben die meisten Städte eine Erhöhung der Beförderungstarife beschlossen. In Dortmund etwa werden die Preise zum 16. Januar erhöht – um etwa 17 Prozent.