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Geldstrafe für Hoverboard auf dem Gehweg

Geldstrafe für Hoverboard auf dem Gehweg

Düsseldorf. 

Ein Amtsrichter in Düsseldorf hat den Fahrer eines Hoverboards zu einer Geldbuße von 1200 Euro verdonnert. Die Strafe erging unter anderem wegen Verstoßes ge­gen das Pflichtversicherungsgesetz, wie mehrere Medien am Samstag in Düsseldorf berichteten. Der 40 Jahre alte Mann war von Polizisten gestoppt worden, als er schneller als mit Schritttempo auf einem Bürgersteig rollte. Ein Fahrzeug, das mehr als sechs Kilometer schnell ist, sei auch versicherungspflichtig, befand der Richter. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem als „Hoverboard“ bekannten schwebenden Skateboard aus dem Film „Zurück in die Zukunft an“ haben die unter diesem Namen verkauften Geräte wenig zu tun. Die Elektroroller funktionieren wie kleine Segways ohne Griff: Sie haben zwei Reifen, eine Standfläche und werden durch Kippen der Füße gesteuert. In Deutschland dürfen sie nur auf privatem Gelände benutzt werden.