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Phantasialand verbietet Gehörlosen Fahrt in der Achterbahn

Phantasialand verbietet Gehörlosen Fahrt in der Achterbahn

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Foto: Phantasialand
  • Gehörlosen wurde im Phantasialand die Fahrt in einer Achterbahn verboten
  • Sicherheitsaspekte als Begründung
  • Facebook-Nutzer reagieren empört

Brühl. 

Das Phantasialand in Brühl bei Köln hat zwei Gehörlosen die Fahrt in der Achterbahn „Taron“ verboten.

Wie die „Gehörlosenzeitung“ berichtetet, bemerkte eine Mitarbeiterin, dass die beiden Freunde Philipp Laux (25) und Rene Deutschmann (21) sich in Gebärdensprache unterhielten. Deshalb wollte sie die beiden jungen Männer nicht in die Achterbahn lassen.

Die Begründung: Bei einem Unfall müssten alle Fahrgäste schnell und ohne Hilfe in Sicherheit gelangen können. Außerdem würden die Gehörlosen wichtige Durchsagen nicht mitbekommen.

Phantasialand: Mitarbeiterin schickt Gehörlose weg

Dabei trugen die beiden Männer laut der „Gehörlosenzeitung“ ein „Cochlea-Implantat“, mit dem sie im Ernstfall Geräusche hätten hören können. Auch in anderen Fahrgeschäften stießen sie auf Probleme.

Für Laux eine neue Situation: „Im vergangenen Jahr war ich mehrmals im Phantasialand, ich erhalte mit dem Schwerbehindertenausweis ja freien Eintritt. Da konnte ich ohne Probleme an allen Fahrgeschäften teilnehmen. Und jetzt dürfen wir das bei vier, fünf Fahrgeschäften nicht mehr.“

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So rechtfertigt sich das Phantasialand

In einer Stellungnahme auf Facebook reagierte das Phantasialand auf die Kritik zahlreicher Gehörloser: „Der Punkt ist hier, dass wir bei den Sicherheitsbestimmungen alle vorhersehbaren Betriebszustände berücksichtigen müssen, auch wenn diese nur selten oder eventuell gar nicht eintreten.“

Und weiter: „Im Attraktionsbetrieb bedeutet das, dass bei einem Stillstand der Bahn (außerhalb der Station) die Notausgänge über entsprechende Fluchtwege schnellstmöglich und ohne fremde Hilfe erreicht werden müssen. In dem Zusammenhang ist es auch von großer Wichtigkeit, dass entsprechende Durchsagen mit wichtigen Hinweisen vernommen werden können.“ Dabei verwies das Phantasialand auch auf Vorgaben der Hersteller und des TÜVs.

Verbot scheint doch nicht knallhart zu gelten

Der stellte jedoch auf Twitter klar, dass er nicht dafür zuständig sei, festzulegen, wer mit einer Achterbahn fahren dürfe.

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Trotz der Rechtfertigung des Phantasialands sind viele Nutzer auf Facebook wütend. „Dann dürfen Gehörlose ja auf keine Veranstaltung mehr“, empört sich eine Nutzerin. Und User „Da Ba“ beklagt die Diskriminierung von Gehörlosen.

So ganz knallhart scheint das Verbot im Phantasialand aber doch nicht zu sein. Denn nach einem Mitarbeiterwechsel gingen Philipp Laux (25) und Rene Deutschmann (21) noch einmal zur „Taron-Achterbahn – und durften mitfahren.

(fel)