Betrugsmaschen gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Das macht es Verbrauchern immer schwerer, dahinterzukommen. Auch in NRW könnte jetzt eine neue Masche Einzug halten, vor der auch du dich mächtig in Acht nehmen solltest.
Dabei werden Briefe verschickt, die angeblich aus der Feder eines Anwalts stammen. Darin wird den Empfängern versprochen, dass ihnen nach einem Betrugsfall 50.000 Euro Schadensersatz zustehen. Wer in NRW allerdings auf das Schreiben reagiert, riskiert alles.
Landeskriminalamt warnt auch Bürger aus NRW
Dabei gehen die Betrüger, die hinter dem Schriftstück stecken, perfide vor. Sie fälschen nicht nur die anwaltlichen Schreiben, sondern sogar ganze Webseiten angeblicher Kanzleien und Finanzdienstleister, berichtet jetzt „Ruhr 24„. Bei Kanzleinamen wie „Kanzlei Teelingberg“ und „Gerenhold Payment“ sollten Betroffene jetzt besser hellhörig werden.
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Die Schreiben wirken auf den ersten Blick täuschend echt, verfügen die unbekannten Täter sogar über persönliche Daten der Empfänger wie Adresse und Telefonnummer. Diese könnten aus gehackten Kundenkonten stammen. Mit einem Versprechen, 50.000 Euro aus einem Krypto-Betrug zurückzuhalten, wollen sie ihre Opfer in die Falle locken. Das LKA Niedersachsen warnt jetzt bundesweit vor der neuen Masche.
Diese Hinweise entlarven den Betrug
Dabei könnten Empfänger aus NRW relativ schnell selbst erkennen, dass es sich dabei um einen Betrug handelt. Denn auf einmal 50.000 Euro zu erhalten, klingt doch wirklich zu schön, um wahr zu sein! Auch die unbekannten Kanzleien und ein im Schreiben enthaltener QR-Code, der zu einem Whatsapp-Kontakt führen soll, sind Warnhinweise genug.
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Kunden sollten das Schreiben ignorieren und den darin enthaltenen Forderungen auf keinen Fall Folge leisten. Stattdessen sollte sie den gefälschten Brief als Beweis aufbewahren und damit zur Polizei gehen. Wer bereits auf den Betrug hereingefallen ist, sollte sofort Anzeige erstatten, sein Konto bei der Bank sperren lassen sowie umgehend seine Passwörter ändern. „Reagieren Sie auf keinen Fall auf solche Schreiben. Seriöse Anwaltskanzleien würden niemals unaufgefordert solche Summen anbieten“, rät das LKA.




