Veröffentlicht inRegion

Wuppertal: Mann sticht auf Behörden-Mitarbeiterin ein – weil er kein Geld bekam

Wuppertal: Mann sticht auf Behörden-Mitarbeiterin ein – weil er kein Geld bekam

NRW.jpg
© IMAGO / Fotostand

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Schrecklicher Angriff in Wuppertal (NRW)!

Ein Mann (20) hat gegen 9 Uhr in Wuppertal (NRW) eine Mitarbeiterin (25) der Ausländerbehörde mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Die Tat hat sich im Stadtteil Barmen im Haus der Integration an der Friedrich-Engels-Allee ereignet.

Wuppertal: Mann sticht auf Behörden-Mitarbeiterin ein – weil er kein Geld bekam

Der Mann ist vor Ort von anderen Personen festgehalten und von eintreffenden Polizisten vorläufig festgenommen worden. Laut „Focus Online“ soll Geld eine Rolle gespielt haben. Der Syrer hat den Empfangstresen übersprungen und der Mitarbeiterin von hinten zwei Mal ins Schulterblatt gestochen. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert: „Die Ermittlungen laufen in alle Richtungen.“

————————

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:

  • Totschlag ist laut deutschem Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die NICHT die Merkmale für Mord erfüllen
  • Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit, Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, Ermöglichungsabsicht (um Straftaten begehen zu können), Verdeckungsabsicht (um Straftaten zu verdecken)
  • Freiheitsstrafe bei Totschlag: 5-15 Jahre
  • Freiheitsstrafe bei Mord: bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lebenslänglich, bei verminderter Schuldfähigkeit oder Kronzeugenregelung weniger

————————

Auch ein islamistischer Hintergrund könne nicht ausgeschlossen worden, so der Sprecher. Laut „Focus Online“ wollte der Messer-Stecher im benachbarten Jobcenter Geld abholen. Allerdings sei er mit seinem Anliegen gescheitert. Offenbar in Rage hat er dann die Zweigstelle des Wuppertaler Ausländeramtes betreten.

Wuppertal: Opfer nicht in Lebensgefahr

Vor der Tat hatte er ein Messer gezückt und die Mitarbeiterin bedroht. Er soll sie mit Stichbewegungen zum Hals Angst gemacht haben. Dann hatte er von ihr abgelassen und eine Kollegin angegriffen, ehe er sich widerstandslos abführen lassen hat.

Das Opfer ist in ein Krankenhaus eingeliefert worden, schwebt glücklicherweise nicht in Lebensgefahr. (mg)