Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins keinen Anspruch auf Ermäßigung der Hundesteuer hat. Ihr Rauhaardackel, der als Jagdhund ausgebildet ist, unterliegt der normalen Besteuerung. Das Urteil wurde am 7. Juli 2025 gefällt und jetzt veröffentlicht.
Die Münsteranerin meldete 2018 ihren zweiten Hund in der NRW-Stadt an und beantragte eine Steuerermäßigung. Sie verwies darauf, dass es sich um einen Jagdhund mit Brauchbarkeitsprüfung handelt. Außerdem legte sie ihren Jagdschein und einen Nachweis über eine Jagdmöglichkeit vor. Trotzdem setzte die Stadt Münster für das Jahr 2023 die Steuer für beide Hunde auf 264 Euro fest. Die Klägerin wehrte sich dagegen mit einer Klage.
Frau aus NRW will Hundesteuer ermäßigt bekommen
Das Gericht wies die Klage zurück. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Klägerin ist keine ‚zur Jagdausübung berechtigte Person‘ im Sinne der Hundesteuersatzung.“ Die Berechtigung zur Jagdausübung umfasse die Befugnis, das Jagdrecht auf einer Fläche zu nutzen und andere Personen davon auszuschließen. Jagdgäste wie die Klägerin seien nach dem Landesjagdgesetz von NRW nicht berechtigt, die Jagd eigenverantwortlich auszuüben.
Der Rat der Stadt Münster könne mehr Gruppen in die Hundesteuerermäßigung einbeziehen, müsse dies aber nicht tun. Der Gesetzestext biete keine Grundlage dafür, auch Jagdgäste zu berücksichtigen. Ohne besondere Regelungen in der Satzung seien Jagdgäste nicht in den Vorteil einer Steuerermäßigung eingeschlossen. Die Klägerin könne von der Stadt Münster nicht verlangen, die Steuerregelungen auf sie auszudehnen.
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Das Urteil betont, dass die Stadt bei der Erschließung von Steuerquellen Gestaltungsfreiheit besitzt. Die Klägerin entscheide allein, ob sie jagen gehe oder Jagdhunde halte. Daraus folge kein Recht auf steuerliche Vorteile. Die Münsteranerin könne jedoch innerhalb eines Monats Berufung beantragen. Das Oberverwaltungsgericht für NRW würde dann über die Zulassung entscheiden. Das Landesjagdgesetz von NRW bleibt in dieser Frage unberührt.
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