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Mann aus NRW flippt an Radarfalle aus – es kostet ihn 34.000 Euro

Das nennt man mal einen teuren Ausraster! Für einen Mann aus NRW hatte es bittere Folgen, dass er sich nicht unter Kontrolle hatte.

Das nennt man mal einen teuren Ausraster! Für einen Mann aus NRW hatte es bittere Folgen, dass er sich nicht unter Kontrolle hatte. Foto: IMAGO/Hanno Bode

Sticht einem plötzlich das rote Licht in das Gesicht, wird es oft teuer. Geblitzt zu werden kostet Autofahrer in Deutschland gut und gerne mal eine dreistellige Summe. Der Ärger danach kommt noch dazu – so erging es auch einem Mann aus NRW.

Der Autofahrer aus Hamm in NRW wollte allerdings nicht akzeptieren, dass er in die Radarfalle getappt war. Seine Aktion danach kostete ihm eine Menge Geld – weitaus mehr, als das Bußgeld für die erhöhte Geschwindigkeit gewesen wäre.

Mann aus NRW rastet aus und bekommt satte Strafe

Ein 61-jähriger Hammer war laut „wa.de“ im Februar 2024 in seinem Nissan mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtteilt Bockum-Hövel geblitzt worden. Hätte er dies einfach hingenommen, wäre er vermutlich bei einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro davongekommen. Doch was nach dem Blitzen passierte, lässt einen fassungslos zurück.

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Denn statt sich in seinem Nissan zu ärgern und weiterzufahren, drehte der Mann aus NRW um und hielt bei der Radarfalle an. Dann eskalierte die Situation schnell – er trat das Gerät um und machte Jagd auf den städtischen Radarwagen-Fahrer. Der Bedienstete stürzte, hatte nach eigenem Bekunden in dem Moment Todesangst und wurde psychisch krank. Er soll bis heute dienstunfähig sein.

Temposünder auf Kredit angewiesen

Dieser unfassbare Ausraster kostete den Mann aus NRW bereits eine Menge Geld – 7.200 hatte der Randalierer in 90 Tagesätzen an die Staatskasse bereits abzuliefern. Doch es kommt noch viel dicker: 26.827,50 Euro soll der 61-Jährige nach dem Zivilverfahren nun an die Stadt zahlen.

Stand jetzt schlägt der Ausraster also mit 34.027,50 Euro plus der Kosten für den Straf- und Zivilprozess zu Buche. Weitere Kosten könnten hinzukommen, wenn die Krankenkasse/Berufsgenossenschaft das an den Radarwagenfahrer gezahlte Krankengeld und die Behandlungskosten zurückfordern sollten.


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Da der Randalierer das Geld derzeit nicht parat hat, schaut er sich nach möglichen Krediten um, um das Geld aufzutreiben. Bis zum 8. Oktober 2025 hat der Mann Zeit, einen Kreditgeber zu finden. Gelingt das nicht, wird der Fall weiter vor Gericht verhandelt.