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Frau bei New Yorker in NRW mit 26 Messerstichen getötet – vor Gericht eskaliert es

Nach dem Mord an einer Filialleiterin von New Yorker in NRW hat am Montag der Prozess in Krefeld begonnen. Schon nach acht Minuten war Schluss.

© IMAGO/Horst Galuschka

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Dieser Fall hat die Menschen in ganz NRW entsetzt. Am 7. Mai ist die Leitung der „New Yorker“-Filiale in der Krefelder Innenstadt erstochen worden (mehr dazu hier >>>).

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Angestellten (25). Den Ermittlungen zufolge soll der 25-Jährige seine Chefin in der dritten Etage des Bekleidungsgeschäfts überrascht und mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen haben. Insgesamt 26 Mal stach der Angreifer seinem Opfer in Brust und Bauch. Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft Krefeld: Mord.

Am Montag (3. November) startete der Prozess vor dem Landgericht Krefeld. Die erste Sitzung sollte nach Angaben der „Rheinischen Post“ nur acht Minuten andauern. Danach kochten die Emotionen hoch.

Mord-Prozess in NRW: Angeklagter schweigt

Der Andrang war groß am Montagvormittag vor dem Landgericht Krefeld. Doch für viele der Besucher dürfte sich die Anreise kaum gelohnt haben. Denn der Beschuldigte schwieg. Auch sein Anwalt sollten sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen einlassen.

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Und so war der erste Prozesstag kurz nach Feststellung seiner persönlichen Daten beendet. Nach Angaben der „Rheinischen Post“ sorgte die anschließende Vertagung des Prozesses für Unmut. So ließen einige Prozess-Besucher ihrem Frust über das Prozedere freien Lauf.

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Wüste Beschimpfungen vor Gericht in NRW

Die einen beschwerten sich über die Ergebnislosigkeit des ersten Prozesstags. Ein anderer richtete nach dem Ende des Prozessauftakts wüste Beschimpfungen in Richtung des Angeklagten. Daraufhin musste der Mann den Gerichtssaal verlassen.


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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann „wegen einer paranoiden Schizophrenie“ zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Nach einer Untersuchung kam der Mann aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik. Das Schwurgericht muss nun entscheiden, ob der Mann dort dauerhaft bleiben muss. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 20. November angesetzt.