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Angriff auf Herdecker Bürgermeisterin Iris Stalzer: Erschreckende Folter-Vorwürfe gegen Adoptivtochter

Weitere erschütternde Details zum Angriff auf Iris Stalzer. Die Bürgermeisterin soll ihre Adoptivtochter weiter schwer belastet haben.

© Chaleen Goehrke/ DER WESTEN

Messerattacke auf Herdecker Bürgermeisterin: Das sagt die Polizei

Am Dienstag (7. Oktober) kam die frisch designierte Bürgermeisterin Iris Stalzer aus Herdecke mit einem Hubschrauber in ein Bochumer Krankenhaus – Lebensgefahr! Die SPD-Politikerin wurde mit mehreren Stichwunden in ihrem Haus vorgefunden, nachdem ihre Adoptivkinder den Notruf wählten.

Kurz nach Eintreffen der Einsatzkräfte konnte eine politisch motivierte Tat ausgeschlossen werden – stattdessen richtete sich der Verdacht auf den familiären Kreis. Die beiden Adoptivkinder wurden zur Befragung auf die Wache geführt. Rund 24 Stunden nach der Tat teilten die Ermittler der Polizei Hagen zusammen mit der Staatsanwaltschaft mit, dass sich die 57-Jährige außer Lebensgefahr befinde, aber weiterhin stationär behandelt werden müsse.

Bei einer Aussage im Krankenhaus belastete Iris Stalzer ihre 17-jährige Adoptivtochter schwer als mutmaßliche Täterin. Nun gibt es laut „Bild“ und WDR neue Details – von Folter ist die Rede.

Adoptivtochter soll Iris Stalzer gefoltert haben

Wie die Ermittler bei der Pressekonferenz am Mittwoch bereits erklärten, soll sich die Tat im Keller des Hauses in Herdecke abgespielt haben. Wie „Bild“ und WDR einstimmend berichten, soll die Adoptivtochter nicht nur mit zwei Messern zugestochen, sondern die SPD-Politikerin zuvor auch gefoltert haben. Das ginge aus der Vernehmung von Iris Stalzer im Krankenhaus hervor.

Ihre Tochter habe ein Deo-Spray und ein Feuerzeug benutzt, mit der Absicht ihre Haare und Kleidung anzuzünden. Die Folter habe stundenlang angedauert. Laut den Berichten sei Rache das Motiv gewesen, wie Stalzer ausgesagt habe. Wofür sich die 17-Jährige rächen wolle, sei nicht bekannt. Auf Nachfrage von DER WESTEN wollten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht äußern.


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Am Mittwoch hieß es von den Ermittlern, dass beide Kinder nun in der Obhut des Jugendamtes kämen. Wie der „WDR“ berichtet, sei die Tochter nun in einer Psychiatrie untergekommen und werde von einem Sicherheitsdienst bewacht. Ein Haftbefehl wurde gegen die 17-jährige nicht erlassen, da die Tat als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft wurde. Begründung von Oberstaatsanwalt Hagedorn lautete, dass die Tatverdächtige ab einem bestimmten Zeitpunkt die Tat unterbrochen und die Rettungskräfte alarmiert habe.