Kleve. Urteil im Prozess um Gruppenvergewaltigungen in NRW gefallen!
Vier Angeklagte erhielten eine Geldstrafe, ein Angeklagter wurde ganz freigesprochen.
Gruppenvergewaltigungen in NRW: Urteil gefallen
Das Gericht sah es nach 14 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Sex mit den mutmaßlichen Opfern einvernehmlich gewesen sei. Nach den Aussagen der mutmaßlichen Opfer und der Sichtung der Handyvideos konnte eine Vergewaltigung durch das Gericht nicht festgestellt werden. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Betäubung der Frauen etwa mit K.o.-Tropfen.
Toxikologische Untersuchungen hatten aber keine Hinweise auf K.o.-Tropfen ergeben. Die beiden Frauen seien auch nicht völlig bewusstseinsgetrübt gewesen. Zwar seien die Frauen deutlich alkoholisiert gewesen, dies sei aber nicht gegen ihren Willen geschehen.
Staatsanwaltschaft forderte bis zu siebeneinhalb Jahre
Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu siebeneinhalb Jahre Haft beantragt. Zwei Angeklagte sollten demnach für je drei Jahre hinter Gitter, einer für sechs und der Hauptangeklagte für siebeneinhalb Jahre. Der fünfte Angeklagte gehörte nach Ansicht der Ankläger freigesprochen.
Anklage hatte schockiertDie Anklage gegen die Männer zwischen 24 bis 29 Jahren aus Wesel, Dinslaken, Moers und Krefeld hatte schockiert:
Ihnen war vorgeworfen worden, junge Frauen mit K.O.-Tropfen betäubt zu haben, sie anschließend geschlagen und stundenlang vergewaltigt zu haben. In einem Fall soll die Tat bis zu fünf Stunden lang gedauert haben. Eine junge Frau soll sogar mit einem Besenstiel sowie einer Wodka-Flasche vergewaltigt worden sein. Die Taten sollen sie mit dem Handy aufgezeichnet haben.
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NRW: Anklageschrift sorgt für Entsetzen
Die Männer machten die Frauen zum „Objekt ihrer und Erniedrigungsphantasien“, hatte Staatsanwalt Thorsten Althoff in seiner Anklage zu Prozessauftakt verlesen. „Ich schäme mich“, sagte die Mutter eines Angeklagten nach Verlesung der Vorwürfe.
Nur ein Angeklagter hatte zu Prozessbeginn ausgesagt. Er wies den Vorwurf zurück, gegen den Willen des Opfers gehandelt zu haben. Er habe von ihr nie deutliche Signale erhalten, dass sie irgendetwas dagegen hätte, was in dieser Nacht geschah, so Nidal E.. Allerdings entschuldigt er sich für einzelne Videos, die er ohne vorherige Absprache aufgezeichnet hatte. „Das war ein Fehler“.

Das sah auch das Gericht so. Es verurteilte die Männer wegen Nötigung zu Geldstrafen in Höhe von 700 bis 2700 Euro. Denn die Videos vom Sex entstanden ohne Zustimmung der Frauen, so das Gericht.
Männer schon seit Anfang Dezember auf freiem Fuß
Überraschend hatten die Richter schon Anfang Dezember die Aufhebung von drei Haftbefehlen verkündet. Nach der bisherigen Beweisaufnahme gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr, hatten die Richter die Aufhebung begründet. Damit befanden sich vor Urteilsverkündung alle Angeklagte auf freiem Fuß.
Ein anschließender Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Richter des Landgerichts Kleve war zurückgewiesen worden. (ms mit dpa)