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Flughafen Düsseldorf: Polizei erwischt Mann vor Abflug in die Türkei – dann klicken die Handschellen

Flughafen Düsseldorf: Polizei erwischt Mann vor Abflug in die Türkei – dann klicken die Handschellen

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Flughafen Düsseldorf: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Panthermedia

Düsseldorf. 

Für seine Reise vom Flughafen Düsseldorf hat sich ein Mann vermutlich eine anderes Ziel gewünscht, als der Ort, an den er dann gebracht wurde!

Denn ein Mann wollte vom Flughafen Düsseldorf aus eigentlich nach Istanbul (Türkei) fliegen, doch die Polizei ist auf ihn aufmerksam geworden.

Flughafen Düsseldorf: Polizei nimmt Betrüger auf dem Weg in die Türkei fest

Nach Angaben der Bundespolizei wollte ein 65-jähriger Deutscher am Montagmorgen von Düsseldorf nach Istanbul fliegen. Allerdings hatte er seine Rechnung ohne die Polizei gemacht.

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Das ist der Flughafen Düsseldorf:

  • Eröffnung am 19. April 1927
  • der „Düsseldorf Airport“ (DUS) zählt mit rund 25 Millionen Passagieren zu den Top 3 der verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands (nach Frankfurt a.M. und München)
  • 77 Fluggesellschaften verbinden ihn mit über 200 Zielen in etwa 55 Ländern
  • wichtigster Flughafen in NRW
  • hat mit einer Höhe von 87 Metern den höchsten Tower Deutschlands

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Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg gegen den Mann vorlag. Dementsprechend wurde der 65-Jährige an der Ausreise gehindert und der Flieger nach Istanbul musste ohne ihn starten.

Flughafen Düsseldorf: 65-Jähriger vor Ausreise festgenommen

Der Haftbefehl gegen den Deutschen war im März diesen Jahres erlassen worden. Laut diesem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im April und Mai 2020 jeweils eine „Corona-Soforthilfe“ beantragt und in Höhe von insgesamt 18.000 Euro erhalten zu haben. In den beiden Anträgen dazu habe der Mann angegeben, die „Corona-Soforthilfen“ für ein Immobilienunternehmen in Duisburg und eines in Altena zu benötigen, da diese beiden Unternehmen aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien.

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Tatsächlich jedoch soll der Beschuldigte an den von ihm angegebenen Unternehmensanschriften gar keine Gewerbe ausgeübt haben. Dementsprechend bestehe der Verdacht, dass der Mann aus Duisburg die „Corona-Soforthilfen“ unter Angabe wahrheitswidriger Angaben zu Unrecht erlangt habe.

Aufgrund von Fluchtgefahr wurde der 65-Jährige zur Fahndung ausgeschrieben. Nach der Festnahme am Flughafen Düsseldorf wurde er im Laufe des Montags dem Haftrichter vorgeführt. In die Türkei wird er also so schnell nicht kommen.

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