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Flughafen Düsseldorf: Anwohner kann nicht glauben, was er da am Himmel sieht!

Flughafen Düsseldorf: Anwohner kann nicht glauben, was er da am Himmel sieht!

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Ungläubig sieht ein Mann in den Himmel, bis er DAS am Himmel sieht. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Margit Wild

Düsseldorf. 

Ferienzeit bedeutet Flugzeug-Zeit!

Kaum haben die Sommerferien in NRW begonnen, geht es mit dem Betrieb am Flughafen Düsseldorf wieder rund. Logisch, gehört der Flughafen Düsseldorf doch zu den wichtigsten Drehkreuzen Deutschlands. Täglich gibt es mehrere hundert Flüge.

Anwohner, die in der Nähe des Flughafen Düsseldorf leben, machen entsprechend viele Sichtungen. Ein Mann allerdings hat eine ziemlich ungewöhnliche Sichtung gemacht – und ist fast aus allen Wolken gefallen.

Flughafen Düsseldorf: Anwohner kann nicht glauben, was er da am Himmel sieht

Der Mann sah ein Flugzeug am Himmel, wie ein von ihm veröffentlichtes Foto bei Facebook zeigt. Das ist zunächst nicht außergewöhnlich, doch er schreibt dazu: „Seit wann dürfen Passagierflugzeuge über Schutzzonen fliegen? Und so tief dazu?“ Mittlerweile komme dies in Mülheim an der Ruhr/Selbeck „alle fünf Minuten“ vor, behauptet er.

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Das ist der Flughafen Düsseldorf:

  • Eröffnung am 19. April 1927
  • der „Düsseldorf Airport“ (DUS) zählt mit rund 25 Millionen Passagieren zu den Top 3 der verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands (nach Frankfurt a.M. und München)
  • 77 Fluggesellschaften verbinden ihn mit über 200 Zielen in etwa 55 Ländern
  • wichtigster Flughafen in NRW
  • hat mit einer Höhe von 87 Metern den höchsten Tower Deutschlands

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Ein ebenfalls mitveröffentlichtes Bild zeigt eine Übersichtskarte der Lärmschutzbereiche des Airports. Der Flughafen Düsseldorf erklärt dazu in einem Kommentar: „Wir haben uns da mal schlau gemacht. Bei der Schutzzonen-Abbildung handelt es sich um den Fluglärmschutzbereich für den Flughafen Düsseldorf nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm.“

Innerhalb dieses Schutzbereichs liege die höchste Fluglärmbelastung vor und es bestehen je nach der Höhe der Belastung Baubeschränkungen für Wohnobjekte und schutzbedürftige Einrichtungen wie Kindergärten oder Krankenhäuser.

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Laut der Landesregierung NRW muss der Flughafenbetreiber in der sogenannten Tagschutzzone 1 die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, übernehmen. In der Nachtschutzzone muss er zudem die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume erstatten. In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu bauende Häuser gewisse Schallschutz-Standards erfüllen.

Flughafen Düsseldorf lässt Frage unbeantwortet

Dem Mann geht es seinen Aussagen zufolge allerdings nicht um die Fürsorgepflicht des Flughafens, sondern „um Routenkürzung und Tiefflug“. Tatsächlich lässt der Airport die Frage nach dem Tiefflug auch auf Anfrage von DER WESTEN unbeantwortet. (nk)

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