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NRW: FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn – DAS droht, wenn du dagegen verstößt

NRW: FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn – DAS droht, wenn du dagegen verstößt

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NRW: FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn – DAS droht, wenn du dagegen verstößt

NRW: FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn – DAS droht, wenn du dagegen verstößt

Vektor, Totimpfung, mRNA? Diese Impfstoff-Arten gibt es

Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

Au weia, jetzt werden die Corona-Zügel in NRW wirklich angezogen.

Corona hat Deutschland und NRW weiterhin im Würgegriff. Die Inzidenzwerte schießen vielerorts trotz Impf-Offensive und Endlos-Lockdown (seit November) weiter in die Höhe. Sie werden von der Politik als Maßstab dafür genommen, was wann wie geöffnet oder geschlossen werden kann. In NRW ist bereits in vielen Städten und Kommunen die Bundesnotbremse in Kraft, inklusive Ausgangssperren ab dem Wochenende.

Jetzt werden aber auch die Maßnahmen in Bus und Bahn verschärft – denn dort sind in NRW nicht mehr medizinische Masken erlaubt, sondern ausschließlich FFP2-Masken!

NRW: FFP2-Masken-Pflicht in Bus und Bahn

Das geht nämlich ebenfalls aus dem neuen Bundesgesetz hervor. In Bus und Bahn dürfen nur noch FFP2-Masken oder Atemschutzmasken ähnlichen Standards wie KN95 verwendet werden. Die blauen OP-Masken sollen jetzt nicht mehr ausreichend sein.

Die Ruhrbahn aus Essen hat am Freitag dazu mitgeteilt: „Ab dem 24. April 2021 können Busse und Bahnen in ganz NRW nur noch mit dem Tragen einer FFP2-Maske sowie KN95/N95-Maske genutzt werden. Diese Maske muss auch an Haltestellen und in U-Bahnhöfen getragen werden.“

Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit, können weiterhin ohne Maske den ÖPNV benutzen. Zuletzt ist die Maskenpflicht im ÖPNV Ende Januar verschärft worden, als Mehrweg-Masken aus Stoff, Schals und Tücher nicht mehr zulässig waren.

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Maskenpflicht-Verschärfung in NRW: DAS droht, wenn du dagegen verstößt

Doch was, wenn man weiterhin „nur“ eine medizinische Maske trägt? Auch dazu hat die Ruhrbahn stellvertretend für alle Verkehrsunternehmen in NRW eine Mitteilung herausgegeben: „Ohne das Tragen einer solchen Maske ist die Nutzung des ÖPNV ab dem 24. April 2021 nicht mehr möglich.“

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Das ist das Coronavirus:

  • ist SARS-CoV-2 (Abkürzung für englisch: severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
  • gehört zur Familie der Coronaviren, eine Infektion kann neue Atemwegserkrankung Covid-19 verursachen
  • erstmals 2019 in der chinesischen Stadt Wuhan entdeckt
  • wurde von der WHO am 30. Januar 2020 als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ und am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft
  • Infektion erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion und Aerosole
  • inzwischen gibt es mehrere Mutation, die noch ansteckender sind – wie die britische, südafrikanische und die brasilianische

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Im Klartext: FFP2-Maske rauf – oder der Bus oder die Bahn fährt ohne dich! Das klingt bitter, sei für die Verkehrsunternehmen aber ein wichtiger Bestandteil, um den Betrieb unter Pandemie-Bedingungen weiter aufrecht zu halten.

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Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen so schnell wie möglich Früchte tragen und sie dann entsprechend gelockert werden können… (mg)