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Corona in NRW: Diese neuen Regeln gelten ab dem 28. Dezember – bei Missachtung drohen satte Strafen

Corona in NRW: Diese neuen Regeln gelten ab dem 28. Dezember – bei Missachtung drohen satte Strafen

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Corona in NRW: Diese neuen Regeln gelten ab dem 28. Dezember – bei Missachtung drohen satte Strafen

Corona in NRW: Diese neuen Regeln gelten ab dem 28. Dezember – bei Missachtung drohen satte Strafen

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Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Die besinnlichen Tage im Kreise der Familie sind vorbei. Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene nach der Corona-Schutzverordnung strengere Regeln in NRW.

Mit den Maßnahmen will die Regierung vor allem der neuen Corona-Variante Omikron in NRW den Kampf ansagen.

Corona in NRW: Verschärfte Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten

An Weihnachten durften sich, zumindest vollständig Geimpfte und Genesene, noch ohne Kontaktbeschränkungen treffen. Damit ist ab Dienstag (28. Dezember) nun Schluss.

Für private Zusammenkünfte gilt eine Grenze von zehn Personen. Und das auch nur, wenn alle Beteiligten geimpft und genesen sind. Ungeimpften ist es nur gestattet sich innerhalb des eigenen Haushalts oder höchstens zu zweit zu treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.

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Auch ein negativer Test macht da keinen Unterschied. Doch das ist nicht das einzige Verbot.

Diese Regeln gelten nun – bei Missachtung drohen dicke Bußgelder

Die oberste Priorität der NRW-Landesregierung lautet: „Das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen“. Dafür werden zahlreiche Verbote erlassen.

  • Clubs und Discos müssen wieder schließen.
  • Großveranstaltungen finden wieder vor leeren Rängen statt. Somit gibt es auch bei Fußballspielen wieder Geisterspiele.
  • Tanzveranstaltungen sind weitestgehend verboten. Betrifft auch die Silvesterbälle.
  • Feuerwerksverbot: Öffentlich ist das Abbrennen von Pyrotechnik komplett untersagt, privat dürfen nur noch Überreste aus den Vorjahren in die Luft gejagt werden.

Zudem gilt an vielerorts, wo vor allem das Tragen einer Maske nicht möglich ist, die 2G-plus-Regel. Das betrifft vor allem sportliche Aktivitäten im Innenraum oder auch das Singen im Chor sowie den Besuch in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ohne einen negativen Test kommen hier selbst Immunisierte nicht mehr rein.

Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, muss mit satten Strafen rechnen. Wer als Ungeimpfter beispielsweise eine 2G-Einrichtung besucht, muss 250 Euro zahlen. Auch das Nicht-Tragen einer Maske wird teurer – 150 Euro Bußgeld werden bei Erwischen fällig. Vorher lag die Strafe bei 50 Euro. (cg)