Veröffentlicht inRegion

„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

bares-fuer-rares-zdf.jpg

„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

„Bares für Rares“-Händler: Strafbefehl wegen Insolvenz-Verschleppung – das sind die Hintergründe

"Bares für Rares": Diese fünf Dinge muss man jetzt wissen

Panorama Video

  • Strafbefehl gegen Walter Lehnertz
  • Der „Bares für Rares“-Händler muss eine Geldstrafe zahlen
  • Es geht um 20.000 Euro Schulden

Schleiden. 

Für sein „80 Euro“-Startgebot erntet er seit fünf Jahren Lacher bei der ZDF-Sendung „Bares für Rares“. Nun hat Händler Walter Lehnertz jedoch Ärger mit der Justiz bekommen.

Gegen „Waldi“ wurde ein Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung ausgesprochen. Das bestätigt Robert Plastrotmann, Direktor des Amtsgerichts Schleiden (Eifel), im Gespräch mit DER WESTEN.

„Bares für Rares“ im ZDF: Strafbefehl gegen Walter Lehnertz

Insgesamt 20.000 Euro war Lehnertz‘ Unternehmen in den Miesen. Mehrere Gläubiger konnten laut Amtsgericht nicht mehr bezahlt werden, „Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen“, heißt das im Juristendeutsch.

+++ „Bares für Rares“: Dieser Händler ließ seine Frau im Stich – und wuchs ohne Vater auf! +++

————————————

• Mehr Themen:

Duisburg: Mann rammt Kontrolleur Messer in den Oberschenkel

Wilde Verfolgungsfahrt durch Essen: Autobesitzerin (35) verlieh ihren Opel an den Raser – und ahnte nichts!

• Top-News des Tages:

Massenpanik in Jugendherberge nach Nachtwanderung: Weil die Kinder DAS gesehen haben wollen

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Angeklagte erzählen von Paralleljustiz: „Sinti-Strafe ist schlimmer als das hier“

————————————-

Deshalb hätte Lehnertz 2016 Insolvenz für sein Unternehmen anmelden müssen. Hat er aber nicht. „Herr Lehnertz versäumte es, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen“, bestätigt Plastrotmann gegenüber DER WESTEN.

Nun muss er stattdessen eine Geldstrafe von 1200 Euro bezahlen.

+++ Konkurrenz für „Bares für Rares“: Bei RTL starten „Die Superhändler“ – ein Essener ist mit dabei +++

Einspruch zurückgezogen

Gegen den Strafbefehl legte der „Bares für Rares“-Händler zunächst Einspruch ein. Kurz vor der Hauptverhandlung am Donnerstag zog er diesen jedoch wieder zurück. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.