Die Mundschutz-Pflicht bei Aldi hat eine 69-jährige Frau in Wesseling (NRW) ziemlich auf die Palme gebracht.
Sie geriet während ihres Einkaufs so sehr in Rage, dass Polizisten die Situation bei Aldi schlichten und anschließend einen Strafantrag gegen die Frau stellen mussten.
Aldi: Frau rastet beim Discounter in Wesseling (NRW) aus
Zufällig hielten sich zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Wesseling am Kassenbereich des Discounters auf, als die Frau ohne Mundschutzmaske durch die Regalreihen spazierte.
Sie erinnrten die Frau an die Mundschutzpflicht in Geschäften. Das interessierte die Kundin allerdings recht wenig. Sie wurde wütend und schob gleich einem Mitarbeiter den Einkaufswagen in dessen Fersen.
Einsatzkräfte messen Fieber
In ihrer Wut spuckte sie dem Mann danach ins Gesicht, worauf sie nach draußen gebeten wurde. Auch an der frischen Luft vor dem Geschäft ließ die 69-Jährige sich nicht beruhigen und versuchte weiter, Passanten und Mitarbeiter zu bespucken.
Weil sie sich außerdem weigerte, sich auszuweisen, riefen die Mitarbeiter die Polizei hinzu. Auf Nachfrage gab die 69-Jährige an, nicht zu wissen, ob sie sich mit dem Coronavirus infiziert habe. Eine Fiebermessung vor Ort zeigte zunächst keine Auffälligkeiten.
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Das ist Aldi:
- Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen
- Aldi steht für Albrecht Diskont: In 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
- In 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
- Die Trennung in Nord und Süd erfolgte in 1961
- Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit
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Beamte bemerken auffälligen Alkoholgeruch
Auffällig war für die Beamten dafür etwas anderes: Der Alkoholgeruch, der von der 69-Jährigen ausging. Möglicherweise ist der vorhergegangene Alkoholkonsum Grund für die heftige Reaktion der Frau. Einen Atemalkoholtest vor Ort durchzuführen war den Beamten allerdings nicht möglich.
Die bespuckten Mitarbeiter des Ordnungsamts stellten anschließend einen Strafantrag wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und beteiligte Personen. (vh)