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Neue Abfall-Regeln: Dieser Müll darf ab Mittwoch nicht mehr in die schwarze Tonne

Neue Abfall-Regeln: Dieser Müll darf ab Mittwoch nicht mehr in die schwarze Tonne

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ARCHIV - ILLUSTRATION - Ausrangierte Haushaltsgeräte und andere Elektrogeräte liegen am 04.02.2013 in einem Sammelcontainer für Elektroschrott auf dem Recyclinghof Bahrenfeld in Hamburg. Die Verbraucherzentralen dringen auf längere Garantiezeiten für hochwertige Produkte wie Elektrogeräte oder Autos. (zu dpa „Verbraucherschützer für längere Garantie bei hochwertigen Produkten“ vom 18.06.2017) Foto: Christian Charisius/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: dpa

Ab Mittwoch (15. August) gelten neue Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott.

Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, gehören von da an auch Produkte zum Elektroschrott, deren elektronischer Bestandteil fest mit dem Produkt verbunden ist.

Schuhe mit beleuchteter Sohle etc. dürfen nicht mehr in den Hausmüll

Beispiele sind Schuhe mit beleuchteter Sohle, Rucksäcke mit fest vernähter Beleuchtung, Badezimmerschränke mit fest eingebautem beleuchteten Spiegeln, ein elektrisch verstellbarer Sessel oder ein Tresor mit Elektroschloss.

Sie müssen nun wie Elektroschrott in die Elektro-Altgeräte-Sammlung.

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Anders verhält sich das, wenn du die elektronischen Bestandteile ausbauen kannst. Dann reicht es, wenn du nur diese in der Elektro-Sammlung abgibst.

Was fällt nicht unter Elektroschrott?

  • Nicht-schadstoffhaltige Lampen – also Glühlampen und Halogenlampen – können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.
  • Mechanisches Spielzeug wie aufziehbare Figuren gehören auch in die Restmülltonne.
  • Batterien und Akkus, die ohne das Gerät, in dem sie stecken, weggeworfen werden sollen, müssen nach wie vor zurück zum Handel gebracht oder können freiwillig von kommunalen Sammelstellen zurückgenommen werden.
  • Tonerkartuschen können entweder bei Sammlungen von Händlern zurückgegeben werden (freiwillige Angebote) oder gehören in den Restmüll.
  • Autoradios gelten als fest in das Auto eingebaute Geräte und fallen deshalb nicht unter das entsprechende Gesetz. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem örtlichen Entsorger nach, wie entsorgt werden soll.
  • Warmwassergeräte und Klimageräte werden als „feste Installationen“ gewertet und fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz.

Warum du recyceln solltest

In vielen Elektrogeräten stecken sowohl gefährliche als auch wertvolle Metalle. Diese können durch Recycling entweder sicher entsorgt oder weitergenutzt werden.

In den Geräten stecken beispielsweise Schwermetalle wie Quecksilber, Blei und Kadmium, aber auch Flammschutzmittel und FCKW. Für alle gilt: Sie können Gesundheit und Umwelt gefährden.

Andersherum können wertvolle Stoffe wie Gold, Platin oder Kupfer weitergenutzt werden. (göt)