Karlsruhe/Berlin. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Dieselfahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt hat, soll das Urteil auch in weiteren deutschen Großstädten Anwendung finden.
Wie der „Spiegel“ berichtet, hätte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verwaltungsgerichte in insgesamt 14 Städten aufgefordert, erneut Verhandlungen über die Luftreinhaltepläne anzusetzen.
Bereits in der Vergangenheit waren Verfahren anberaumt worden, die allerdings ausgesetzt wurden, nachdem bekannt geworden war, dass das Bundesverwaltungsgericht dazu eine Grundsatzentscheidung treffen wollte. Konkret geht es dabei unter anderem um die Städte Berlin, München, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Aachen.
Diesel-Fahrverbote zulässig
Laut „Spiegel“ haben bereits drei Verwaltungsgerichte Termine für Verhandlungen, die bis zum Sommer stattfinden sollen, nach Aufforderung der Umwelthilfe angesetzt. „Wir drängen jetzt darauf, dass die Vorgaben aus Leipzig schnell von den Kommunen umgesetzt und Fahrverbote verordnet werden“, sagt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar Fahrverbote für Diesel-Autos wegen erhöhter Stickoxidwerte in deutschen Städten für zulässig erklärt. (bekö)