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Steuer: 5 gute Tricks für deine Steuererklärung – so kriegst du viel Geld zurück

Eine Steuererklärung abzugeben kann sich in vielen Fällen lohnen. Mit diesen 5 Tricks eines Steuer-Experten kannst du noch mehr Geld zurückbekommen.

Eine Steuererklärung abzugeben kann sich in vielen Fällen lohnen. Mit diesen 5 Tricks eines Steuer-Experten kannst du noch mehr Geld zurückbekommen.
© IMAGO / imagebroker

Gewusst? Diese Kostenpunkte kannst du von der Steuer absetzen

Bis zum 30. Oktober 2021 können die meisten noch ihre Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, welche drei kuriosen Abgaben man tatsächlich absetzen kann.

Für viele ein leidiges Thema: Die Steuerklärung. Der ein oder andere schiebt sie gerne bis zur allerletzten Deadline vor sich her. Doch seine Steuererklärung anzufertigen, kann durchaus auch positive Effekte haben.

In manchen Fällen erhältst du nämlich Geld zurück. Mit diesen 5 Steuer-Tricks kannst du noch mehr Geld zurückbekommen. Fabian Walter, Autor von „Sei doch nicht besteuert – Mit Steuerfabi die Welt der Steuern verstehen und richtig Geld sparen“ (EMF Verlag, 2022) erklärt dir, wie es geht.

Steuer-Trick 1: Kinderbetreuung und Fahrtkosten

Trick 1 umfasst die Kinderbetreuung. Denn Eltern können Fahrtkosten mit 30 Cent pro Kilometer zur Kinderbetreuung anderen Familienangehörigen wie den Großeltern erstatten. Die Eltern können die Kosten dann von ihrer Steuererklärung absetzen. „Dazu muss aber ein Betreuungsvertrag aufgesetzt werden, sodass ein ernst gemeintes, gegenseitig berechtigendes und verpflichtendes Schuldverhältnis in Abgrenzung zu Betreuungsleistungen auf familiärer Basis oder aus Gefälligkeit vorliegt“, erklärt der Steuer-Experte. Die Eltern müssen dann eine entsprechende Rechnung stellen, die neben dem Fahrtkostenbetrag auch folgende Informationen enthalten muss:

  • Ausstellungszeitpunkt der Aufstellung
  • Auflistung der durchgeführten Fahrten mit Datum
  • Angaben zum Aussteller (z. B. Großeltern mit Adresse)
  • Angaben zum Rechnungsempfänger (Eltern mit Adresse)

Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kind muss zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören
  • Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden

Laut Walter können die Eltern dann zwei Drittel der Betreuungsaufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

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Steuer-Trick 2: Güterstandsschaukel für Ehepaare

Steuer-Experte Fabian Walter nennt einen weiteren Steuer-Trick, der vor allem für Ehepaare von Interesse sein könnte. Wenn ein Ehepartner mehr Vermögen als der andere erwirtschaftet und dieses auf den Partner übertragen möchte, gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro.

Wer mehr übertragen und die Freibeträge für Kinder (400.000 Euro je Ehegatte und je Kind) besser nutzen möchte, „kann hier durch einen notariellen Vertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in eine Gütertrennung umwandeln“, so Walter. Weiter betont er: „So kann der vermögendere Ehegatte die Hälfte des Zugewinns, der während der Ehe erzielt wurde, auf den anderen Ehegatten übertragen – und zwar: steuerfrei!“ Die „Güterstandsschaukel zur steuerfreien Vermögensübertragung“ könne legal mehrfach genutzt werden.

Steuer-Trick 3: Vorauszahlung private Krankenversicherung

„Seit dem 1.1.2020 ist neu geregelt, dass die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für künftige Jahre im Zahlungsjahr abziehbar sind“, so Walter. Diese dürfen das dreifache der für das Zahlungsjahr gezahlten Beiträge nicht übersteigen. „So kann man durch eine Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für die nächsten drei Jahre diese Höchstbeträge in den kommenden Jahren wieder ausnutzen.“

Nicht sinnvoll sind die Vorauszahlungen:

  • bei gesetzlich Krankenversicherten, da der Arbeitgeber die Beiträge monatlich abführen muss
  • wenn ein Ehepartner privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist
  • wenn bei Rentnern und Pensionären die alte Berechnungsmethode der Höchstbeträge günstiger ist

„Um diesen Effekt noch im Jahr 2023 nutzen zu können, müssen die Zahlungen an die Krankenkasse vor dem 22.12.2023 geleistet worden sein“, erklärt der Steuer-Experte. Doch nicht alle Krankenkassen lassen eine Vorauszahlung zu.

Steuer-Trick 4: Vermietete Immobilie verkaufen statt verschenken

Eltern, die eine vermietete Immobilie besitzen, sollten bei der Weitergabe an die Kinder zunächst nicht an Schenkung denken, rät der Steuer-Experte. Diese sollte besser abgekauft werden. „Das hat den Vorteil, dass es wieder eine (höhere) Abschreibung auf das Gebäude gibt“, so Walter. Die zu versteuernden Mieteinkünfte sinken, man muss weniger Steuern zahlen.

Außerdem sollte man vermeiden, Geld zu schenken, das dann unmittelbar für den Kauf der Immobilie genutzt wird. Es sollte schon eine ausreichend bemessene „Schamfrist“ eingehalten werden. „Vermietete Immobilien können auch erst nach zehn Jahren Vermietung steuerfrei verkauft werden, das sollte man bedenken, wenn man zum Beispiel bereits nach neun Jahren verkaufen möchte.“

Steuer-Trick 5: Heirat am Jahresende

Der ein oder andere begründet eine Hochzeit vielleicht mit steuerlichen Vorteilen. Aber: „Wenn beide Ehepartner gleich viel verdienen, macht eine Heirat allein aus einkommensteuerlichen Gründen weniger Sinn.“


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Fällt das Gehalt allerdings unterschiedlich aus, könne eine Hochzeit, zumindest aus steuerlichen Gründen, Sinn machen. Fabian Walter macht das an einem Beispiel deutlich: „Die Frau hat im Jahr 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro. Der Mann von 0 Euro. Das Paar spart sich durch eine Hochzeit bis zum 31.12.2023 im Jahr 2023 noch rückwirkend über die Steuererklärung 2023 5.046 Euro Einkommensteuer.“