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Steuer: Millionen Bürger reichen jetzt Einsprüche ein – darum solltest du das auch tun

Ab 2025 könnte es richtig teuer werden! Durch neue Berechnungen der Finanzämter befürchten Eigentümer drastische Erhöhungen der Grundsteuer.

Für viele könnte die Grundsteuer ab 2025 deutlich ansteigen. Deshalb solltest du Einspruch einlegen.
© IMAGO / Hans Blossey

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Bis zum 30. Oktober 2021 können die meisten noch ihre Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, welche drei kuriosen Abgaben man tatsächlich absetzen kann.

Die Grundsteuer müssen Eigentümer zahlen, in manchen Fällen auch Mieter – sie wird auf den Grundbesitz erhoben. Dazu zählen Grundstücke inklusive der Gebäude und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.

Eigentümer und Mieter befürchten einen drastischen Anstieg der Steuer, weil die Finanzämter rund 36 Millionen Immobilien neu bewerten müssen. Experten raten deshalb, Einspruch gegen die neuen Bescheide einzulegen.

Steuer: „Einspruchs-Tsunami“ bei Finanzämtern

Bislang gab es bundesweit bereits 1,3 Millionen Einsprüche gegen die neuen Bescheide. Die neue Grundsteuer wird ab 2025 für die nächsten sieben Jahre festgelegt. Wer jetzt keinen Einspruch einlegt, kann später das Nachsehen haben.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Florian Köbler, sagt, es sei fast schon ein „Einspruchs-Tsunami“, der bei den Ämtern herrsche. „Im Moment ist es so, dass jedes Finanzamt im Schnitt täglich 50 bis 70 Einsprüche erreichen. Es ist für die Kolleginnen und Kollegen ein wahnsinniger Arbeitsaufwand.“

Grundsteuer könnte für viele deutlich steigen

Doch wie viel mehr müssen Eigentümer oder Mieter bezahlen? Das steht noch nicht fest. Die Hebesätze werden erst 2024 von den meisten Gemeinden bestimmt, deshalb kann es auch zu stark regionalen Unterschieden kommen. Darüber hinaus setzt sich die zukünftige Grundsteuer noch aus dem Wert des Grundstücks und dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter zusammen.

Aber für viele wird die Grundsteuer ab 2025 wohl deutlich steigen, da die Kommunen oftmals knapp bei Kasse sind. Normalerweise heißt es eigentlich, dass die Grundsteuereinahmen gleich bleiben, „aufkommensneutral“ sind.

Das Problem bei der neuen Grundsteuer ist auch, dass alles gleich besteuert werden kann. In Baden-Württemberg zum Beispiel zählt beim „Bodenwertmodell“ einzig und allein die Fläche mit den neuen Bodenrichtwerten, was darauf steht, spielt keine Rolle. Es kann also passieren, dass für eine große Villa genauso viel Grundsteuer fällig wird wie für ein kleineres Häuschen.

Eike Möller vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sagt: „Mittlerweile dämmert den Bürgern, wie stark die Belastungen durch die Reform sein werden.“ Viele Bürger machten sich Sorgen, was auf sie zukommt: dass sie finanziell überlastet werden oder die Immobilie gar nicht mehr halten könnten.

Steuer: Einspruch einlegen – doch du musst schnell sein

Aus diesem Grund rät der Bund der Steuerzahler vorsorglich Einspruch einzulegen gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide. Doch dabei musst du schnell sein: Du hast nur einen Monat Zeit, nachdem der Bescheid eingegangen ist.

Doch eigentlich würde es eine einfache Lösung geben, Einsprüche überflüssig zu machen. Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, sagt: „Das Ganze könnte man relativ leicht abändern, indem diese Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Sodass die einzelnen Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Verfassungsfrage keinen Einspruch mehr einlegen müssen, weil wirklich jeder den Schutz der Vorläufigkeit genießt.“


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Doch laut „Bild“ Zeitung heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium: „Derzeit sind keine Überlegungen bekannt, Feststellungen des Grundsteuerwerts generell vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen.“ Eigentümern und Mietern bleibt also vorerst nur eins: vorsichtshalber Widerspruch einlegen.