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Saarländische SPD klagt gegen die Staatskanzlei

Saarländische SPD klagt gegen die Staatskanzlei

Die Spitzenkandidaten im Saarland: Heiko Maas (SPD, links) und CDU-Ministerpräsident Peter Müller. Foto: ap
Die Spitzenkandidaten im Saarland: Heiko Maas (SPD, links) und CDU-Ministerpräsident Peter Müller. Foto: ap Foto: Foto: AP

Saarbrücken. Die SPD im Saarland wirft der CDU-Regierung Wahlwerbung mit Steuergeldern vor. Deshalb hat sie am Montag den Verfassungsgerichtshof angerufen. Ein CDU-Sprecher hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen.

Kurz vor der Landtagswahl im Saarland hat die SPD am Montag der CDU-Landesregierung unzulässige Wahlwerbung mit Steuergeldern vorgeworfen und den Verfassungsgerichtshof angerufen. Ziel ist nach Angaben von SPD-Spitzenkandidat Heiko Maas unter anderem eine Einstweilige Anordnung gegen eine umstrittene Anzeigenkampagne der Regierung von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) und weitere Wahlkampfaktivitäten der Saarbrücker Staatskanzlei. Regierungssprecher Thomas Diehl wies die Vorwürfe zurück.

Konkret richtet sich das Verfahren den Angaben zufolge gegen einen «Werbebrief» Müllers an alle Angestellten und Pensionäre des öffentlichen Dienstes, eine Broschüre des Innenministeriums sowie vor allem die nach SPD-Angaben mindestens 65.000 Euro teure Anzeigenkampagne des Ministerpräsidenten in allen Amtsblättern. Damit habe die CDU-Regierung in unzulässiger Weise in den Wahlkampf eingegriffen und gleich gegen mehrere Verfassungsgesetze verstoßen, heißt es in dem Schriftsatz an den saarländischen Verfassungsgerichtshof.

Eilverfahren beantragt

Beantragt wird in dem Organstreit zugleich ein Eilverfahren, damit noch rechtzeitig vor der Wahl die Einstweilige Anordnung getroffen werden kann. Maas sprach von Machtmissbrauch der Landesregierung. Schließlich hätten in den letzten Tagen bereits Staatsrechtler und Parteiexperten heftige Kritik an der kritisierten Praxis geäußert. Es könne nicht sein, dass die Landesregierung mit dem massiven Einsatz von Steuergeldern schamlos Werbung für die CDU betreibe und so versuche, die Wähler in ihrer Wahlentscheidung pro Müller zu beeinflussen.

Ziel der Klage sei daher vor allem ein Stopp der Auslieferung der Broschüren sowie die sofortige Einstellung der Anzeigenkampagne. «Wie nervös muss man sein, um zu solchen unfairen Methoden zu greifen? Die Angst vor dem Machtverlust ist offenbar so groß, dass Müller schon zu Wahlkampf-Fouls greift», erklärte Maas. Wenn die CDU den dem Steuerzahler entstandenen Schaden nicht aus der Parteikasse begleiche, behalte sich eine SPD-geführte Landesregierung nach der Wahl rechtliche Schritte vor.

Müllers Regierungssprecher Diehl hält die SPD-Kritik für unberechtigt. «Das ist normale Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung», sagte er zu den angegriffenen Aktionen. «Die SPD versucht, wenige Tage vor der Wahl von ihren schlechten Umfrageergebnissen abzulenken. Alles nur Wahlkampfgetöse», kommentierte Diehl das Vorgehen der Oppositionspartei. (ap)