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NRW kann Rechtsanspruch auf Kita-Plätze nicht erfüllen

NRW kann Rechtsanspruch auf Kita-Plätze nicht erfüllen

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Foto: WAZ FotoPool
Nicht alle Kommunen in NRW können den Rechtsanspruch bis zum kommenden Jahr erfüllen. Das hat die Landesregierung jetzt erstmals eingeräumt. Vor allem Mülheim und Oberhausen haben Probleme. Die FDP warnt vor einer Klagewelle der Eltern.

Düsseldorf. 

Erstmals hat die Landesregierung eingeräumt, dass der bundesweit vereinbarte Rechtsanspruch auf einen U3-Platz für 32 Prozent aller Unter-Dreijährigen 2013 nicht in allen NRW-Kommunen erreicht werden könnte. Nach aktuellen Daten der Koalition steht in Kitas und bei Tagemüttern zum Kitajahr 2012/13 für 26,2 Prozent aller U3-Kinder ein Platz zur Verfügung. Damit fehlen noch 27 000 Plätze, um den Bedarf von 144 000 Plätzen in NRW im Jahr 2013/14 zu erreichen.

In der noch unveröffentlichten Antwort auf eine FDP-Anfrage teilte die Landesregierung mit, dass der U3-Ausbau „mit oberster Priorität“ verfolgt wird und in vielen Fällen vor Ort Ausbauhemmnisse beseitigt wurden. „Ob damit die Versäumnisse der Vergangenheit in Gänze ausgeglichen werden können, bleibt abzuwarten.“ Nicht festlegen will sich die rot-grüne Koalition, „ob der Rechtsanspruch in den Folgejahren eine weitere Dynamisierung der Besuchsquoten mit sich bringt“.

Schlusslicht Hückelhoven

Die aktuelle Versorgungsquote mit Kita-Plätzen ist örtlich stark unterschiedlich. Mit 33.3 Prozent U3-Kita-Plätzen liegt Bergisch-Gladbach landesweit vorn. Dagegen hat Kerpen nur für 7,6 Prozent der U3-Kinder einen Platz im Kindergarten. Bei der Versorgung mit Plätzen in Kitas und bei Tagesmüttern ist Leichlingen mit 47,7 Prozent Spitzenreiter. Auch Köln hat bereits für 37,7 Prozent der Kinder einen Platz. Schlusslicht ist die Gemeinde Hückelhoven mit einem Angebot für gerade 13 Prozent der U3-Kinder.

Die aktuelle Versorgungsquote in Kitas und bei Tagesmüttern:

  • Bochum 23 %
  • Dortmund 27,9%
  • Duisburg 23,2%
  • Essen 25,2%
  • Gelsenkirchen 25,6%
  • Herne 32,1%
  • Mülheim 20,9%
  • Oberhausen 20,8%
  • Recklinghausen 27,0%.

Landesweit steht bisher für 18,9 Prozent der U3-Kinder ein Kita-Platz und für 7,3 Prozent eine Tagesmutter zur Verfügung. Eine Studie der Universität Dortmund im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung sieht aber schon heute einen Bedarf für 37 Prozent der U3-Kinder. Diese Bedarfsquote halten auch kommunale Spitzenverbände für realistisch.

Versorgungsquote in Großstädten 32 Prozent

Angesichts der steigenden Nachfrage nach U3-Plätzen und der hohen Kosten fürchtet die Grünen-Landtagsabgeordnete Andrea Asch, dass der weitere Ausbau der U3-Plätze zu Lasten der Qualität gehen könnte. Nach Angaben Aschs wird in den zuständigen Gremien über eine Senkung der Standards diskutiert. Dazu zählten Vorschläge, die maximale Gruppengröße vorübergehend um bis zu fünf Kinder aufzustocken. Asch zeigte sich nur bereit, als Ausnahme im Kindergartenjahr 2013/14 die Gruppen um maximal drei Kinder zu vergrößern. In Großstädten reicht eine Versorgungsquote von 32 Prozent aus Sicht der Grünen-Politikern nicht aus.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung spricht von einer „Aufholjagd“ seit dem Regierungswechsel 2010. Probleme gibt es auch durch die Fachkräftelücke bei Erziehern. Familienministerin Ute Schäfer (SPD) schätzt den Bedarf auf 3400 Mitarbeiter – bei einer Versorgungsquote von 32 Prozent. Verlangen – wie erwartet – mehr Eltern einen U3-Platz, fehlen weitere Kräfte.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Marcel Hafke warnte vor einer Klagewelle der Eltern, wenn Kommunen das Ausbauziel 2013 nicht erreichen sollten. Hafke forderte deshalb eine Garantie des Landes zur Übernahme von Ausbaumitteln, wenn die Kommune eine Baumaßnahme vorzieht.

„Nach Berichten einzelner Kommunen erhalten Städte, die über die bislang zugewiesenen Mittel Ausbaubedarf haben, vom Land keine Zusage für eine Beteiligung an den weiter dringend erforderlichen Ausbaukosten“, klagte Hafke. Deshalb hätten erste Kommunen „ihre Ausbaupläne vorerst auf Eis gelegt“. In einer Kleinen Anfrage forderte Hafke Klärung, warum Nordrhein-Westfalen „einen regelrechten Ausbau-Stopp in Kauf nimmt“.