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Miete: Ein Drittel der Vermieter vertuscht Erhöhung – aber du kannst dich wehren

Trotz steigender Energiepreise lassen viele Vermieter die Miete steigen. Manche sogar heimlich, doch das ist höchst illegal.

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So heizt und lüftet man die Wohnung richtig

Mit dem korrekten Belüften der Wohnung, kann man Heizkosten einsparen. Wir zeigen Tipps, wie man die eigenen vier Wände richtig heizt und lüftet.

Die Energiekrise macht vielen zu schaffen. Steigende Preise für Strom und Gas drohen unbezahlbar zu werden. Doch damit nicht genug, wollen viele sogar die Miete erhöhen.

Viele verheimlichen den Preisanstieg sogar. Nach einer Umfrage würden ein Drittel der befragten Vermieter die Erhöhung nicht vorher mit den Mietern absprechen. Doch das ist sogar illegal!

Miete: Vermieter kündigen Erhöhung nicht vorher an

Die Vermieterwelt GmbH hat über 1.000 Vermieter zu ihrer Kommunikation bevorstehender Mieterhöhungen befragt. Die Ergebnisse sind erschütternd. Ein Drittel aller Befragten verzichtet auf eine vorherige Abstimmung mit ihren Mietern. Statt mit Mietern persönlich zu sprechen oder Erhöhungen vorher anzukündigen, werden diese im Stich gelassen.

Das legt sich negativ auf ein vernünftiges Mieter-Vermieter-Verhältnis aus, findet auch Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH Matthias Heißner.
„Es ist schade, dass so viele Vermieter sich nicht mit ihren Mietern austauschen. Das Mietverhältnis lebt von gemeinsamen Lösungen, die gerade in Zeiten wie diesen essenziell sind“, so Heißner.

Miete: Heimliche Mieterhöhung streng verboten

Erlaubt ist so eine heimliche Preisanpassung jedoch überhaupt nicht. Bei der Gestaltung von Mieterhöhungen gibt es einige gesetzliche Vorgaben, an die sich Vermieter halten müssen. Eine Anpassung ist zum Beispiel nur möglich, wenn sich die Miete in den letzten 15 Monaten nicht geändert hat. Die Mieterhöhung darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung angekündigt werden. Bei der Ankündigung muss man zudem einen Grund der Erhöhung mitteilen. Die Zustimmung zur Mieterhöhung können Mieter aber verweigern, wenn rechtliche Gründe dagegensprechen.


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Für ein langfristiges Bestehen eines Mietverhältnisses ist ein offener Umgang zwischen Vermietern und Mietern unvermeidbar. „Durch stetige Preissteigerungen in allen Bereichen des Lebens werden auch nach und nach Mieterhöhungen folgen. Die Art, wie diese kommuniziert werden, liegt jedoch in der Hand des Vermieters“, sagt Immobilienexperte Heißner.