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Miete: Neues Gesetz bringt dir über 100 Euro – ab Januar 2023 kommt dein Vermieter nicht mehr davon

Ab Januar 2023 dürften deine Nebenkosten fallen. Der Vermieter muss sich dann beteiligen. Grund ist ein neues Gesetz.

Für viele Mieter gibt es ab Januar 2023 eine Entlastung bei den Nebenkosten.
© IMAGO / Roman Möbius

So heizt und lüftet man die Wohnung richtig

Mit dem korrekten Belüften der Wohnung, kann man Heizkosten einsparen. Wir zeigen Tipps, wie man die eigenen vier Wände richtig heizt und lüftet.

Praktisch alles wird angesichts der Inflation von 10,4 Prozent (Oktober) teurer. Nun allerdings könnten Mieter von einem Gesetz profitieren, das am Dienstag im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Demnach müssen die Vermieter einen Teil der Nebenkosten übernehmen. Bislang mussten die Mieter diesen Posten alleine tragen.

Es geht um die CO2-Abgabe beim Heizen mit Erdgas oder Öl. Hier sollen Mieter nun entlastet werden. Es kommt vor allem darauf an, wie modern das Haus ist, in dem man lebt.

Miete: Entlastung bei Nebenkosten ab Januar 2023

Seit 2021 gibt es diese zusätzliche CO2-Abgabe, die bislang alleine von den Mietern zu zahlen ist. Diese heizen schließlich auch. Doch was können die Mieter dafür, wenn sie in Häusern mit schlechter Dämmung leben? Deswegen ist nun die Energiebilanz des Gebäudes entscheidend.

Je schlechter der energetische Zustand des Mietshauses, desto mehr muss der Vermieter bei der CO2-Abgabe übernehmen. Denn egal wie sparsam man heizt, entweicht nun mal im Zweifelsfall (zu) viel Wärme. Lebt man dagegen sowieso schon in einem modernen, klimafreundlichen Haus, muss man auch weiterhin die Hauptlast der CO2-Abgabe tragen.

Familien können über 100 Euro sparen

Was bedeutet das konkret finanziell? Das Vergleichsportal Check24 hat ausgerechnet, dass eine Familie mit Gasheizung und einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden in einem vorbildlich klimafreundlichen Haus 128,40 Euro CO2-Abgabe zahlen müsste. Wenn das Haus dagegen schlecht isoliert ist, müssten sie nur noch 6,42 Euro übernehmen – den Rest dagegen der Vermieter. Deutlich über 100 Euro spart also eine Familie ein, die in einem Haus mit schlechter Wärmedämmung lebt.

Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 fällig. Der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne ansteigen. Das bedeutet: Der jeweilige Anteil für Mieter und Vermieter wird sich in den kommenden Jahren noch erhöhen.

Zahlen am Ende doch die Mieter drauf?

Ausschlaggebend für den Anteil, den der Vermieter zu tragen hat, ist ein Stufenmodell, mit dem beide Seiten Anreize zum Energiesparen bekommen sollen. In der niedrigsten von zehn Stufen tragen die Vermieter nur 5 Prozent der CO2-Abgabe, in der höchsten müssen sie dagegen 100 Prozent übernehmen.


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Bundesbauministerin Klara Geywitz ist zufrieden mit der neuen Regelung: „Jetzt haben wir ein faires Modell, das auch die Vermieter in die Pflicht nimmt. Damit leisten beide Seiten einen Beitrag zum Klimaschutz.“ Kritiker der Reform aus der Opposition erwarten dagegen mehr Bürokratie und rechnen damit, dass Vermieter infolge der Kostenübernahme dann zwar Sanierungen in Auftrag geben, die Kosten dafür aber letztlich auf die Miete draufschlagen.

Eine andere Regelung gilt für Geschäfte und Büros. Hier tragen beide Seiten jeweils 50 Prozent, sofern der Mietvertrag keine andere Regelung vorsieht. Auch für denkmalgeschützte Gebäuden und in Milieuschutz-Gebieten gelten Sonderregelungen.