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Masern-Impfpflicht bestätigt! Wer sie missachtet, riskiert dieses hohe Bußgeld

Masern-Impfpflicht bestätigt! Wer sie missachtet, riskiert dieses hohe Bußgeld

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© IMAGO/Martin Wagner

Videografik: So wirken Impfungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Beim Impfen wird eine Infektion simuliert. Dies ermöglicht es dem Körper, Abwehrmechanismen gegen den Erreger zu entwickeln.

Es ist offiziell: Die Masern-Impfpflicht in Deutschland ist verfassungsgemäß. Debatten über die Pflichtimpfung, die vor allem für Kitakinder gilt, gab es in den letzten Jahren immer wieder – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ein eindeutiges Urteil zur Masern-Impfpflicht gesprochen.

Masern-Impfpflicht von Bundesverfassungsgericht bestätigt

Kinder, die eine Kita besuchen wollen, müssen dafür seit zweieinhalb Jahren zuerst gegen Masern geimpft werden. Viele Eltern weigern sich jedoch, diese Regel umzusetzen, sehen in der Impfung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen von Familien zurück gewiesen und klar gestellt: Die Masern-Impfpflicht bleibt in Kraft. Zwar seien die Grundrechtseingriffe durch die Pflicht nicht unerheblich, aber dennoch zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

Masern-Impfpflicht: Eltern droht bei Verstoß hohes Bußgeld

Das Gesetz vom 1. März 2020, wonach Kitas, Tagesmütter und Schulen Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind oder diese schon hatten, bleibt damit in Kraft. Auch Beschäftigte in Kitas und Schulen müssen geimpft sein.

Eltern von Kindern, die bereits vorher in die Betreuung kamen, hatten bis zum 31. Juli 2022 Zeit, einen Impfnachweis vorzulegen. Von der Schule werden ungeimpfte Kinder zwar nicht ausgeschlossen, den Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

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Die Masern-Impfpflicht soll dazu beitragen, die Krankheit irgendwann komplett auszurotten. Laut Experten hat das hochansteckende Virus erst keine Chance mehr, sich zu verbreiten, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das sei noch nicht erreicht. (kv mit dpa)