München. Diese Meldung klingt nach Satire, ist aber wahr: Bayerns Verwaltungsgerichtshof verlangt aktuell vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob zur Erzwingung von Diesel-Fahrverboten auch eine „Zwangshaft gegen Amtsträger“ möglich werden kann.
Sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ja, könnte das für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder theoretisch eine Gefängnisstrafe bedeuten.
Drastische Konsequenzen für Markus Söder? Bayern verweigert Luftreinhaltepläne
Damit stellt der Verwaltungsgerichtshof ganz konkret die Frage nach einer Beugehaft gegen Regierungschef Markus Söder, Bayerns Umweltminister oder nachgeordnete Behördenleiter, so berichtet die „Bild“ am Samstag.
Bayern verweigert nach wie vor Luftreinhaltepläne, die das EU-Recht aber zwingend fordert. Diesel-Fahrverbote wie in vielen anderen Großstädten in Deutschland? Nicht mit dem Freistaat!
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Bundesverfassungsgericht: „Es kann nicht mehr darauf vertraut werden, dass der Staat sich ans Recht hält“
Vom Präsident des Bundesverfassungsgericht hagelt es dazu Kritik für Bayern. Er sagte dem Blatt: „Es kann nicht mehr darauf vertraut werden, dass der Staat sich ans Recht hält – die normalen Zwangsmittel reichen offenbar nicht.“
Die deutsche und besonders die bayrische Politik habe sich jahrelang verweigert, europäisches Recht einzuhalten und Luftreinhaltepläne zu befolgen, so der Präsident.
Eine Klärung durch das EuGH könne jedoch bis zu einem Jahr dauern. Lokale Fahrverbote seien ein Ausweg für Markus Söder und seine Kollegen. (mj)