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Lindner mit Paukenschlag: Ausgabensperre für die Ampel-Regierung!

Christian Lindner sorgt mit einer weitreichenden Maßnahme als Finanzminister für Aufsehen im politischen Berlin.

Finanzminister Lindner.
© Melissa Erichsen/dpa

Bundesverfassungsgericht kippt Haushaltsmanöver der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Konkret ging es um die Frage, ob die Bundesregierung Kreditermächtigungen in Höhe 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, für Klimaschutzmaßnahmen verwenden kann. Die Richter erklärten das Vorhaben für verfassungswidrig und gaben damit einer Klage der Unionsfraktion im Bundestag statt.

Nächster Paukenschlag in Berlin! Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt Lindner eine Ausgabensperre für Verpflichtungserklärungen aus dem Haushalt 2023.

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Diese drastische Maßnahme zeigt, wie ernst die Ampel-Regierung die finanziellen Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils nimmt.

Lindner-Ministerium verschickt außergewöhnliches Schreiben

Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, eine Ausgabensperre zu verhängen, erfolgt als direkte Reaktion auf das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum KTF. Lindners Staatssekretär Werner Gatzer teilte diese Maßnahme in einem Rundschreiben an alle Bundesministerien und das Kanzleramt mit, wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet. Die Ausgabensperre betrifft spezifische Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushaltsplan 2023 und habe das Ziel, „weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre“ zu verhindern.

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Gatzer ordnet an, alle Verpflichtungsermächtigungen sofort zu sperren, wodurch Auszahlungen nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sind.

Ampel berät weiter über das weitreichende Urteil

Der Einzelplan 60, der den Klima- und Transformationsfonds sowie den 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise umfasst, steht im Fokus der Ausgabensperre. Verfassungsorgane wie der Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht sind von der Sperre ausgenommen.

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Im Haushaltsausschuss findet am Dienstag eine kurzfristig anberaumte Anhörung von Experten statt, um die rechtlichen und finanzpolitischen Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zu bewerten.


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