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Kindergeld: Mit DIESEN Steuer-Tricks kannst du mehr für deine Familie rausholen

Das Kindergeld ist für Familien eine große Hilfe. Mit ein paar Steuer-Tricks kann sogar mehr Geld rausgeholt werden.

© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Das Kindergeld soll Familien finanziell unter die Arme greifen. Mit der monatlichen Unterstützung will der Staat sicherstellen, dass für Kinder eine Grundversorgung in Deutschland besteht.

Das ist besonders angesichts der wirtschaftlichen Lage hilfreich. Gerade für Lebensmittel steigen die Preise schließlich nach wie vor in die Höhe! Doch neben dem Kindergeld gibt es noch andere Möglichkeiten, für die Familie mehr Geld herauszuholen.

Kindergeld: So holst du mehr Geld raus

Das Kindergeld soll dafür sorgen, dass Eltern für die Grundbedürfnisse ihrer Kinder aufkommen können. Dazu zählt unter anderem die Finanzierung von Nahrung und Wohnung, aber auch die Ausbildung und Betreuung. Wer mehr Geld für seine Familien rausholen möchte, kann bei den Steuern einiges sparen. So können gewisse Sonderausgaben in der Steuererklärung wie zum Beispiel Kirchensteuer, Ausgaben für die Altersvorsorge oder Unterhaltskosten abgesetzt werden.

Besonders die sogenannten Betreuungskosten sind für Familien interessant, wie „Familienkasse-Info.de“ berichtet. Wenn die Kinder unter 14 Jahre alt sind, kann man Betreuungskosten von bis zu 6.000 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Bis zu 4.000 Euro müssen dann als Sonderangaben anerkannt werden. Wie und wo das Kind betreut wird, ist dabei nicht wichtig.

Kindergeld: Ein Steuerklassenwechsel  kann sich jetzt lohnen

Sogar wenn Verwandte die Kinder betreuen und Kosten entstehen, kann man diese von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrtkosten. Allerdings sollte man auf Barzahlungen unbedingt verzichten und stattdessen per Überweisung zahlen. Außerdem bedarf es einem Vertrag über Arbeitszeit und Lohn. Das zählt auch zwischen Verwandten.


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Außerdem kann sich ein Steuerklassenwechsel für Ehepaare lohnen. So empfiehlt sich die Kombination III/V, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Beim besser verdienenden Partner werden in Steuerklasse III weniger Steuern von seinem Gehalt abgezogen.