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Kindergeld für erwachsene Kinder? DAS gilt es unbedingt zu beachten

Kindergeld für erwachsene Kinder? DAS gilt es unbedingt zu beachten

Wer Kinder in Deutschland hat bekommt Kindergeld. Das ist soweit bekannt. Mit dem Geld sollen Familien entlastet werden.

Doch es gibt ein paar Dinge, die viele sicherlich nicht über das Kindergeld wissen. Unter gewissen Umständen bekommen Eltern auch für ihre erwachsenen Kinder noch Kindergeld.

Kindergeld: Kindergeld auch für Erwachsene?

Wer ein Kind hat, bekommt entweder Kindergeld oder den sogenannten Kinderfreibetrag – das hängt davon ab, was sich für die Eltern mehr rechnet und wird vom Finanzamt direkt geprüft.

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Mehr zum Thema Kindergeld:

  • Eltern erhalten jeweils 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind
  • Die Höhe des Kindergeldes für das dritte Kind beläuft sich auf 225 Euro monatlich, für das vierte Kind und weitere sind es jeweils 250 Euro.
  • Zuletzt wurden die Kindergeldsätze im Januar 2021 um jeweils 15 Euro erhöht
  • Die Ampel plant einen Neustart der Familienförderung mit einer neuen Kindergrundsicherung.
  • Die Kindergrundsicherung soll dann das Kindergeld ersetzen.

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Denn das Kindergeld ist keine Sozialleistung. Kindergeld oder der Kinderfreibetrag ist dafür gedacht, dass Familien mit Kindern in Deutschland entlastet werden. Denn Kinder sind nach wie vor ein erheblicher Kostenfaktor. Daher haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Kinder unter 18 Jahren alt sind. Doch wie ist das, wenn das Kind erwachsen geworden ist? Was ist, wenn es noch keine Ausbildung hat oder studieren gehen möchte?

Es müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit das Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr noch fließt. Das ist der Fall, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder arbeitssuchend gemeldet ist. Unter Schul- und Berufsausbildung ist auch ein Hochschulstudium gemeint. Sogar zweite Ausbildungen können noch berücksichtigt werden – falls das Kind dann bis zu 20 Wochenstunden in der Woche arbeitet. Wie viel das Kind dabei verdient, spielt keine Rolle. Sogar wenn es sich nur um einen Mini-Job handelt, besteht Anspruch.

Kindergeld: Aufpassen bei Übergangszeiten

Aufpassen heißt es allerdings bei Übergangszeiten zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder des Studiums. Auch dann gibt es zwar noch Kindergeld, aber nur, wenn der Zeitraum von vier Monaten nicht überschritten ist.

Ebenfalls gelten ein Praktikum mit fachlichem Bezug zum angestrebten Beruf oder aber Freiwilligendienste wie der Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

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Bis das Kind 25 Jahre alt ist, gibt es also noch Geld. Die Eltern müssen allerdings nachweisen, dass das Kind tatsächlich studiert oder sich in einer Ausbildung befindet. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist. (evo)