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Jeder vierte Antrag auf Betreuungsgeld wird in NRW abgelehnt

Jeder vierte Antrag auf Betreuungsgeld wird in NRW abgelehnt

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Foto: WAZ FotoPool
100 Euro pro Kind und Monat beträgt das Betreuungsgeld. Doch obwohl es in NRW 100.000 Familien gibt, für die dieses Angebot in Frage kommt, haben es bislang nur 9461 Familien beantragt. Ist das Antragsverfahren zu kompliziert? Oder woran liegt es, dass das Betreuungsgeld so zögerlich abgefragt wird?

Düsseldorf. 

9461 Familien in NRW haben bis 6. September das neue Betreuungsgeld beantragt – so die aktuellsten Zahlen aus dem Düsseldorfer Familienministerium. „Die bisherigen Antragszahlen zeigen, dass das Betreuungsgeld sehr verhalten angenommen wird“, erklärt NRW-Familienministerin Ute Schäfer (SPD). Theoretisch seien rund 100.000 Familien anspruchsberechtigt.

Das Betreuungsgeld wurde parallel zum Rechtsanspruch auf den Kita-Platz für unter Dreijährige eingeführt. Es steht Eltern zu, die für die Betreuung ihrer Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, keinen öffentlich geförderten Platz in Anspruch nehmen. Ausgezahlt wird es im Anschluss an das Elterngeld. 100 Euro gibt es pro Kind pro Monat. Ab August 2014 sollen es 150 Euro sein.

Laut einer Umfrage der „Süddeutsche Zeitung“ gab es Ende August/Anfang September in 14 Bundesländern rund 27 000 Anträge für das Betreuungsgeld – Niedersachsen und Rheinland-Pfalz führen keine Statistik. Durchschnittlich jeder fünfte Antrag wurde nicht bewilligt. In NRW wurden rund 26 Prozent, 2482 Anträge, abgelehnt.

Der überwiegende Teil sei wegen der Stichtagsregelung abgelehnt worden, so die NRW-Familienministerin. Die Bundesregierung habe es versäumt, rechtzeitig und breit darüber zu informieren, dass nur Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden, einen Anspruch haben. „Die zuständigen Betreuungsgeldstellen haben uns berichtet, dass Eltern über die schlechte Informationspolitik des Bundes zunehmend verärgert sind“, erklärt Schäfer.

CDU sieht eine positive Entwicklung

Die Auffassung der NRW-Ministerin teilt die CDU Landtagsfraktion nicht und verweist darauf, dass der Stichtag im Gesetz stehe. Die Christdemokraten ziehen eine positive Bilanz zur Einführung des Betreuungsgeldes: „Die Rückmeldungen, die wir bisher dazu aus den Kommunen erhalten haben, sind positiv“, sagt Bernhard Tenhumberg, familienpolitischer Sprecher: „Unserer Kenntnis nach entspricht die Nachfrage im Wesentlichen den Erwartungen.“ Das Betreuungsgeld sei ein wichtiger Baustein beim Ausbau der Kinderbetreuung. „Eltern sollen eine echte Wahlfreiheit haben, zu entscheiden, ob ihre Kinder in einer Betreuung sind oder nicht.“

Zu den Kritikern gehört auch der Kinderschutzbund: „Kinder brauchen eine gute Betreuung in Kitas oder der Kindertagespflege“, sagt Friedhelm Güthoff, Geschäftsführer des Landesverbandes in NRW. Der Kinderschutzbund findet, dass das Betreuungsgeld besser in Kitas oder Tagespflege investiert sei, „weil Kinder dort lernen, miteinander umzugehen und es ein anderes Bildungsangebot gibt.“

Eltern sollten die Wahlfreiheit haben, wo und wie sie ihren Nachwuchs betreuen und wie viel sie arbeiten möchten, findet Regine Schwarzhoff, Vorsitzende des Elternvereins NRW. Das Argument, das Betreuungsgeld halte Mädchen und Jungen von frühkindlicher Bildung zurück, sei eine „respektlose Abwertung der Elternarbeit“ und führe zu Verunsicherung bei Müttern und Vätern.

Der Deutsche Familienverband spricht sich für das Betreuungsgeld aus. Der Vorsitzende Klaus Zeh erklärt: „Die bundesweit circa 27 000 Anträge auf das Geld zeigen, dass es doch einen größeren Bedarf gibt.“ Der Verband fordert sogar langfristig eine Erhöhung auf 700 Euro pro Monat.