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Inflationsprämie: 3.000 Euro steuerfrei – überweist mein Chef mir das Geld?

Es ist die vielleicht überraschendste Maßnahme im dritten Entlastungspaket der Ampel-Bundesregierung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von einer besonderen Regelung profitieren. Ihre Arbeitgeber können ihnen einmalig eine Inflationsprämie zahlen. Die Aussicht klingt verlockend: Bis zu 3.000 Euro netto sind möglich, denn auf die Inflationsprämie sollen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Doch der Plan hat auch einen […]

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Es ist die vielleicht überraschendste Maßnahme im dritten Entlastungspaket der Ampel-Bundesregierung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von einer besonderen Regelung profitieren. Ihre Arbeitgeber können ihnen einmalig eine Inflationsprämie zahlen.

Die Aussicht klingt verlockend: Bis zu 3.000 Euro netto sind möglich, denn auf die Inflationsprämie sollen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Doch der Plan hat auch einen Schwachstellen.

Erhöhung von Strom- und Gaspreis: Die Inflationsprämie von 3.000 Euro soll Abhilfe schaffen

Die steuerfreie Inflationsprämie ist Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung. Die Vorarbeit dafür wurde laut Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz bei den Gesprächen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geleistet. Mit der sogenannten „Konzertierten Aktion“ wollen sich beide Seiten in der Krise verständigen, auch um eine Preis-Lohn-Spirale zu verhindern. Durch die hohe Inflation könnte nämlich ein Effekt einsetzen, dass die Steigerung der Gehälter im selben Ausmaß wieder zu neuen Preisanstiegen führen könnte. Eben eine sich immer weiter drehende Spirale.

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Die Inflationsprämie von 3.000 Euro gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Beschäftigen steuerfrei zu entlasten. Foto: IMAGO / blickwinkel

Bonus von 3.000 Euro soll negative Lohn-Preis-Spirale verhindern

Deswegen nun der Vorstoß einer Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten. Die müssen nicht nur in den Supermärkten und an Tankstellen draufzahlen, sondern besonders auch bei den Strom- und Gaspreisen.

Die Einmalzahlung wird jedoch nicht verpflichtend sein, sondern soll von den Arbeitgebern freiwillig ausgezahlt werden. Dennoch kann sich das Modell vor allem für die Arbeitgeber rechnen und unterm Strich lohnen.

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Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 40.000 Euro im Jahr. Verlangt er angesichts der aktuellen Inflation einen Lohnanstieg um 8 Prozent (die Inflation im August lag bei 7,9 Prozent), dann würde sein Gehalt auf 43.200 Euro steigen. Er könnte dann zudem bei späteren Lohnverhandlungen von diesem höheren Niveau ausgehend erneut mehr verlangen, denn auch 2023 wird die Inflation laut Experteneinschätzung verhältnismäßig hoch ausfallen.


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Kommt Arbeitgeber bei Inflationsprämie besser weg?

Bekommt dieser Arbeitnehmer jedoch zum Inflationsausgleich nun einmalig den Bonus von 3.000 Euro ausgezahlt, könnte der Arbeitgeber dauerhaft besser wegkommen, sofern nicht gleichzeitig der reguläre Lohn deutlich nach oben angepasst wird. Zwar würde der Arbeitnehmer dann erstmal eine große Entlastung insbesondere für höhere Heizkosten bekommen, aber eben nur ein einziges Mal. Sein Lohnniveau bleibt auf der selben Stufe und damit droht ihm perspektivisch ein Kaufkraftverlust in den Folgejahren.

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Nun muss zunächst der Bundestag den Weg frei machen für den steuerfreien Bonus. Ein ähnliches Modell gab es bereits während der Corona-Krise. Damals ermöglichte der Staat steuerfreie Prämien bis 1.500 Euro. Welche Arbeitgeber dieses Modell nutzen werden, ist somit noch unklar. Auch ob sie dann die maximal mögliche Obergrenze von 3.000 Euro ausschöpfen oder geringere Einmalzahlungen vornehmen.