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Heizöl-Kunden: Achtung! Bei diesem Fehler gibt es keinen Zuschuss

Der Staat hat die Preisbremsen für Gas und Strom beschlossen. Doch auch Kunden, die mit Öl oder Pellets heizen, sollen entlastet werden. So gehst du vor!

Heizöl-Kunden: Wie werden Menschen entlastet, die nicht mit Gas und Strom heizen?
© IMAGO / Steinach

Heizöl: Ungewisse Preisentwicklung für Verbraucher

Die Ölpreise sind auf Rekordniveau. Und im Herbst kommt auch noch ein Öl-Embargo. Was sollen wir nun tun: Schnell den Heizöltank füllen oder auf eine Preisentspannung hoffen?

Um die steigenden Preise abzufedern, zahlt die Bundesregierung den Bürgern die Gas-Rechnung einmalig im Dezember. Für nächstes Frühjahr ist eine weitere Entlastung geplant: die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Doch was plant die Regierung für Heizöl-Kunden?

Bis jetzt liegt ein Eckpunktepapier für Heizöl-Kunden als Vorschlag bereit. Doch was müssen diese konkret tun, um auch entlastet zu werden?

Heizöl: Menschen, die alternativ heizen, werden auch entlastet

Lebensmittel- und Energiepreise steigen immer weiter. Um Gas- und Fernwärmekunden deshalb zu entlasten, übernimmt die Bundesregierung den Gas-Abschlag für den Monat Dezember. Im nächsten Jahr sollen im März Preisbremsen für Strom und Gas in Kraft treten – die Preise werden so gedeckelt.

Menschen, die mit Alternativen wie Holz oder Öl heizen, wurden dabei bislang vergessen. Doch auch in diesem Bereich sind die Preise massiv gestiegen. Deshalb sollen diese Kunden jetzt auch entlastet werden.

Wie die Bundesregierung mitteilt, soll es auch Entlastungen für Menschen geben, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. So einfach wie für Strom- oder Gaskunden wird es für die Betroffenen allerdings nicht laufen.

Geplant ist dafür ein sogenannter Härtefallfonds. Bisher dient nur ein Eckpunktepapier als Diskussionsgrundlage. Das steckt konkret dahinter!

Heizöl: Kunden sollen rückwirkend entlastet werden

Der große Unterschied zwischen den möglichen Heizvarianten liegt vor allem in der Beschaffung. Während Gas, Fernwärme und Strom über lange Leitungen zum Verbraucher gelangen, müssen sich Kunden Heizöl, Pellets oder Flüssiggas selbst beschaffen. Im ersten Fall steuert der Staat den Kostendeckel über die Energieanbieter.

Doch wie sieht die Entlastung für den zweiten Fall aus? Laut Plan der Regierung sollen Kunden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Doch die Grenzen dafür sind eng gesteckt. So gibt es eine Obergrenze von 2.000 Euro pro Haushalt und eine Untergrenze bei 100 Euro.

Um für den Härtefallfonds überhaupt in Frage zu kommen und somit entlastet zu werden ist, dass sich die Heizkosten mindestens verdoppelt haben. Bis zu einem Betrag von 2.000 Euro muss der Verbraucher die Kosten aber alleine tragen. Erst, wenn man mehr bezahlen musste, wird man finanziell unterstützt. Der Staat will dann 80 Prozent der Mehrkosten übernehmen.

Das musst du für die Entlastung tun!

Auch das musst du beachten: Du erhältst höchstens 2.000 Euro Unterstützung. Ganz leer gehst du aus, wenn nicht mehr als 100 Euro Anspruch hast. Doch wie geht man als Heizöl-Kunde konkret vor?

Laut Eckpunktepapier muss die Entlastung beantragt werden. Dabei ist auch eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung nötig. Beim Wohnen zu Miete soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weiterreichen. Insgesamt will der Bund dafür 1,8 Milliarden Euro bereitstellen.


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Die Entlastung soll dann anschließend über die Bundesländer ausgezahlt werden. Wichtige Details müssen dazu in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden.