Wer Hartz 4 bekommt, der weiß: Manchmal ist es am Ende des Monats knapp.
Daher ist es wichtig, genau zu wissen, wann die nächste Auszahlung kommt. Hier kannst du nachlesen, an welchen Tagen Hartz 4 überwiesen wird.
Hartz 4: Am Monatsende wird es eng – der Auszahlungstermin für Februar
Menschen, die auf Hartz 4 angewiesen sind, müssen oft am Ende des Monats knallhart kalkulieren: Lieber noch eine neue Packung Brot im Supermarkt kaufen oder hoffen, dass das alte noch bis Monatsende reicht? Viele Hartz-4-Empfänger leben sehr sparsam, um über die Runden zu kommen. Erst recht, wenn auch noch Kinder im Spiel sind.
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Das ist Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II).
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005.
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen.
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden.
- Die Ampel-Koalition will Hartz 4 in ein neues Bürgergeld umwandeln.
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Umso wichtiger ist es für die Planung des kommenden Monats, genau zu wissen, wann die nächste Überweisung ansteht.
Dazu muss man sich nur eine Sache merken: Im Normalfall gibt es Hartz-4 immer am Ende des Monats. Sollte der letzte Tag des Monats auf ein Wochenende fallen, verschiebt sich das Überweisungsdatum leicht. Das heißt: Das Geld für Februar sollte spätestens am Montag, 31. Januar, auf deinem Konto ankommen.
+++ Hartz 4: Abfuhr nach Antrag – Reaktion von Jobcenter ist kälter als ein Kühlschrank +++
Die nächsten Termine für die Auszahlungen von Hartz 4 sind:
Für März: 28. Februar (Montag)
Für April: 31. März (Donnerstag)
Für Mai: 29. April (Freitag)
Hartz 4: Überweisung auch ohne Konto möglich
Der Regelsatz liegt für Alleinstehende zurzeit bei 449 Euro – erst stieg zum 1. Januar um genau drei Euro. Für einen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft kommen 401 Euro dazu.
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Die Überweisung erfolgt im Normalfall auf das Konto des Hartz-4-Emfpängers. Das muss nicht zwangsweise ein deutsches Konto sein, auch Überweisungen ins europäische Ausland sind möglich. Die Voraussetzung ist aber, dass das Konto SEPA-fähig ist.
Unter Umständen können Leistungen auch ohne ein Konto ausgezahlt werden. Das ist dann der Fall, wenn Empfänger gar nicht über ein Konto verfügen. (evo)