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Rente: Grundrente erfolgreich eingeführt – über eine Million bekommen Zuschläge

Rund 1,1 Millionen Rentner haben Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente. Nach langer Prüfung der Grundrente steht fest, wer davon profitiert.

Die Grundrente wurde erfolgreich eingeführt. Rund 1,1 Millionen Rentner haben Anspruch auf den Zuschlag.
© IMAGO / Nikito

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Über eine Million Rentner können sich freuen! Rund 1,1, Millionen Senioren erhalten Grundrente in Deutschland. Den Zuschlag zur eigenen Rente gibt es seit 2021.

Seit Juli 2021 prüfte die Deutsche Rentenversicherung zum einen automatische alle neuen Rentenanträge sowie die bereits bestehenden 26 Millionen Konten, ob ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Anfangs ging die Bundesregierung davon aus, dass 1,3 Millionen Menschen davon profitieren würden.

Rund 1,1 Millionen Rentner profitieren

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Freitag (13. Januar) mitteilte, konnte die Grundrente erfolgreich eingeführt werden. Bis Ende letzten Jahres lief die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung. Diejenigen, die Anspruch auf den Zuschlag zur eigenen Rente haben, wurden entsprechend informiert.

„Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient“, stellt das BMAS klar.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte dazu: „Die nun vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Einführung der Grundrente richtig und wichtig war.“ Rund 1,1 Millionen Rentner profitieren und würden so Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr erhalten. „Damit honorieren wir auch die Lebensleistung vieler Frauen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.“ Die Grundrente bezeichnet Heil als „sozialpolitischen Meilenstein“.

Rente: Wer hat ein Recht auf Grundrente?

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sagt dazu: „Wir haben bei allen laufenden und neuen Renten geprüft, ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht.“ Wie Roßbach der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, sei dazu eine Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden aufgebaut worden. „Das funktioniert reibungslos.“ In Zukunft erfolge die Einkommensüberprüfung jährlich. Das sei aber insgesamt nicht mehr so aufwendig wie der Einführungsaufwand.


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Das BMAS klärt auf, wer ein Recht auf Grundrente hat: „Den Grundrentenzuschlag kann nur erhalten, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat.“ Das eigene Einkommen sowie das des Ehegatten dürfe bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Um Anspruch auf den Zuschlag zu erhalten, sei kein extra Antrag nötig. „Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.