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Energiekrise: 500 Euro Heiz-Bonus! SO kommst du an das Extra-Geld

Viele leiden weiterhin unter der Energiekrise. Doch nun gibt es einen Bonus vom Jobcenter, der Abhilfe schaffen soll.

Energiekosten price of energy Foto: IMAGO / blickwinkel

Die Energiekrise ist für viele Haushalte eine absolute Zerreißprobe. Besonders, wenn die Heizkostenrechnung kommt, ist die Überraschung groß. Auch die Inflation zerfrisst die finanziellen Rücklagen. Doch nun gibt es Hilfe.

Denn Betroffene können finanzielle Unterstützung beim Jobcenter erhalten, wenn die Kosten in der Energiekrise zu hoch sind. Wir verraten dir, wie du an die Finanzspritze kommst.

Energiekrise: So bekommst du den 500 Euro Extra-Bonus

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, bekommen Betroffene im Zuge der Energiekrise finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. So können Verbraucher einen Monat lang das Bürgergeld in Höhe von 502 Euro für die hohen Heizkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht mehr getragen werden können. „Das kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen“, heißt es auf der Website der BA.

Die Finanzspritze gibt es seit dem 1. Januar 2023, zu diesem Termin trat auch der Hartz 4-Nachfolger in Kraft. Aber Achtung: Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Auch kann nicht jeder den Bonus beantragen. Laut BA müssen die „grundlegenden Voraussetzungen der Grundsicherung“ erfüllt sein:

  • Vermögen von maximal 15.000 Euro pro Person im Haushalt
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Mindestens 15 Jahre alt und kein Anspruch auf Rente
  • Grundsätzlich erwerbsfähig (in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten)
  • Einkommen reicht nicht aus, um die Rechnung zu bezahlen

Energiekrise: Preisbremse soll Abhilfe schaffen

Für viele dürfte der Heiz-Bonus zur richtigen Zeit kommen. Denn die Energiekrise reißt nicht ab. Die Ampel-Regierung kündigte eine Preisbremse für Öl-, Pellet- und Flüssiggas-Heizkosten an. Ab März bekommen private Haushalte und kleinere Unternehmen eine monatliche Gutschrift auf ihre Gas- sowie ihre Stromrechnung.


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Diese kommen zustande, indem 80 Prozent des früheren Verbrauchs für zwölf Cent bei Gas und 40 Cent bei Strom je Kilowattstunde zur Verfügung gestellt werden. Die Entlastung kommt rückwirkend auch für Januar und Februar. Für die Industrie starten die Preisbremsen schon direkt im Januar, sie erhalten ein Kontingent von 70 Prozent.