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Corona: Eine Zumutung! Bullenhitze im Büro und in der Schule – gilt trotzdem die Maskenpflicht?

Corona: Eine Zumutung! Bullenhitze im Büro und in der Schule – gilt trotzdem die Maskenpflicht?

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Corona: Eine Zumutung! Bullenhitze im Büro und in der Schule – gilt trotzdem die Maskenpflicht?

Corona: Eine Zumutung! Bullenhitze im Büro und in der Schule – gilt trotzdem die Maskenpflicht?

So schützt du deinen Hund vor der Sommerhitze

Heiße Sommer-Temperaturen sind für deinen Hund gefährlich. Deshalb solltest du diese Regeln beachten.

Wir sind mitten in der ersten Sommer-Hitzewelle 2021: Schon seit Tagen steigen die Temperaturen in Deutschland. Auch am Freitag soll es über 30 Grad heiß werden! Gleichzeitig sinkt die 7-Tage-Inzidenz bei Corona-Fällen auf fast unter 10! Muss man da wirklich noch diese FFP2-Masken tragen?

Für viele Arbeitnehmer ist es eine Zumutung bei der Hitze noch die stickigen Corona-Masken tragen zu müssen. Schließlich fällt mit ihnen das Atem noch schwerer. Andererseits bleiben die Masken eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, insbesondere zur Eindämmung der gefährlichere Delta-Mutante aus Indien! Wir blicken ins Arbeitsrecht.

An Schulen in NRW und Hessen gibt es Hitze-Sonderregeln für das Tragen der Corona-Masken

Zwar bleibt es bei der Maskenpflicht in Klassenräumen, aber NRW-Schulministerium Yvonne Gebauer hat die Hitzefrei-Regelung nun auch auf die Oberstufe ausgeweitet, was bedeutet, dass auch ältere Schülerinnen und Schüler bei ab einer Raumtemperatur von über 27 Grad nach Hause geschickt werden können.

Außerdem wird die Maskenpflicht in NRW ab Montag, 21. Juni, auf Schulhöfen gänzlich aufgehoben. Draußen können die Schülerinnen und Schüler also frei durchatmen – zumindest dann, wenn sie einen Schattenplatz erwischen.

Auch in Hessen gibt es eine Masken-Sonderregelung: An Tagen, an denen der Schulleiter Hitzefrei gibt, entfällt die Maskenpflicht auf Pausenhöfen. Ansonsten hält diese Landesregierung aber daran fest, dass auch im Freien eine Maske getragen werden muss.

Maske bei Hitze im Büro: Gibt es da keine Ausnahme?

Und was ist mit Arbeitnehmern im Büro? Laut Arbeitsstättenrichtlinien soll auch die Temperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich nicht die 26-Grad-Marke übersteigen. Passiert das doch, darf man aber nicht den Rechner ausschalten oder das Werkzeug fallen lassen.

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Um unerträgliche Temperaturen am Arbeitsort zu verhindern, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, etwa Fenster durch Jalousien vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Bei der Maskenpflicht gibt es auf der Arbeit keine Extraregel an heißen Tagen! „Überall, wo die Maskenpflicht gilt, muss eine Maske getragen werden – auch bei hohen Temperaturen gibt es keine Ausnahmen“, macht Andrea Kröpelin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Hamburg gegenüber Spiegel.de klar.

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Arbeitsschutzverordnung schreibt Maskenpflicht vor – auch bei Hochsommer-Temperaturen

Die weiterhin gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung weist an, dass Maskenpflicht gilt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder man sich auch bei Wegen im Gebäude schützen muss. Arbeitnehmern, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, droht eine Abmahnung.

Bisher gilt diese Verordnung bis zum 30. Juni. Doch es erscheint derzeit unwahrscheinlich, dass die Maskenpflicht in Innenräumen tatsächlich schon direkt danach gelockert werden wird. Somit dürfte das Problem der Maske bei Hitze uns im Sommer im Büro uns alle weiter begleiten.