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Cannabis: Söder warnt! Kiffern droht Bußgeld-Horror in Bayern

Markus Söder präsentiert für Bayern seinen Bußgeldkatalog zum neuen Cannabis-Gesetz. Kiffer müssen dort ordentlich blechen.

Markus Söder vor einem Joint und Cannais-Blüten.
© IMAGO / Sven Simon;

Kurz erklärt: Eckpunkte des geplanten Cannabis-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Besitz und den kontrollierten Anbau von Cannabis zum Privatgebrauch zuzulassen - mit Einschränkungen. Wichtige Punkte des Gesetzesvorhabens im Überblick.

Seit April gilt in Deutschland das Cannabis-Gesetz. Dabei ist der Konsum und Anbau der Pflanze mit Einschränkungen erlaubt. Doch das Gesetz weist noch einige Lücken in der Rechtslage auf.

Einen richtigen Bußgeld-Katalog bei Vergehen gibt es nämlich noch nicht. CSU-Chef Markus Söder nutzt deshalb die Chance, für Bayern seine eigenen Sanktionen einzuführen.

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Cannabis-Gesetz ohne feste Sanktionen

Das neue Cannabis-Gesetz lässt viele Konsumenten jubeln, trotzdem ist mit dem neuen Gesetz nicht alles in Deutschland erlaubt. So dürfen Konsumenten nicht tagsüber in einer Fußgängerzone kiffen. Dazu müssen die Gras-Rauchschwaden außer Sichtweite von Schule und Spielplätzen sein. Doch welche Strafen drohen dann bei den Vergehen, schließlich gibt es noch keinen bundesweit gültigen Bußgeld-Katalog?

Zumal es diesen auch nicht geben wird: „Es ist nicht geplant, einen Bußgeld-Katalog zu erlassen. Das Cannabis-Gesetz gibt einen Bußgeldrahmen vor und damit den Ländern, die das Gesetz umsetzen, einen Handlungsspielraum“, erklärt das Gesundheitsministerium der „Bild“. Den Ländern stehe es frei, „sich mit anderen interessierten Ländern zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen zu erörtern.“

Diese Strafen drohen in Bayern

Bayern-Präsident Markus Söder strickt sich allerdings lieber seine eigenen Sanktionen. „Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch. Bayern wird das Cannabis-Gesetz restriktiv anwenden“, schreibt der CSU-Politiker am Dienstag (9. April) auf X.

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In seinem Post präsentiert Söder einige seiner Cannabis-Strafen. Demnach koste der Konsum in der Nähe von Minderjährigen 1.000 Euro. Wenn die Abstände zu Schulen und Spielplätzen missachtet werden, zahlen Kiffer 500 Euro. Auch beim Konsumieren in der Fußgängerzone winkt zwischen 7 und 20 Uhr ein Bußgeld von 500 Euro.


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Zudem will Bayern Cannabis-Konsum in öffentlichen Räumen so weit wie möglich einschränken: Volksfeste – allen voran die Wiesn – sollen nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden. Zudem prüft die Staatsregierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werden. (mit dpa)