Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Politik in Deutschland den zweiten Lockdown ins Leben gerufen. Dazu gehören eine Reihe von Maßnahmen, an sich jeder halten muss – ansonsten kann das laut Bußgeld-Katalog teuer werden.
Einige Bundesländer haben aus diesem Anlass die Höhe der Strafen ihren Bußgeld-Katalog angepasst. Doch welche Strafe droht für welches Vergehen in welchem Bundesland? Mit unserer Übersicht behältst du den Durchblick.
Bußgeld-Katalog: Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung in den Bundesländern
Strengere Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, geschlossene Gastronomie und Freizeiteinrichtungen. Vorerst bis zum Monatsende müssen die Menschen in Deutschland sich mit diesen Einschränkungen arrangieren, ansonsten werden sie zur Kasse gebeten.
Die Höhe der Bußgelder unterschieden sich in den jeweiligen Ländern teilweise stark. Einige Bußgelder aus den Katalogen der jeweiligen Länder kannst du hier nachlesen:
Verstoß gegen Kontaktbeschränkungen
- Baden-Württemberg: 100-1000 Euro, Regelsatz: 150 Euro
- Bayern: 150 Euro
- Berlin: 100 bis 500 Euro
- Brandenburg: keine konkreten Zahlen
- Bremen: keine konkreten Zahlen
- Hamburg: 150 bis 500 Euro
- Hessen: 200 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 200 Euro
- Niedersachsen: 150 bis 400 Euro
- NRW: 250 Euro
- Rheinland-Pfalz: 200 Euro
- Saarland: bis zu 200 Euro im öffentlichen Raum, bis zu 100 Euro für die Zusammenkunft im privaten Bereich
- Sachsen: 150 Euro
- Sachsen-Anhalt: 250 Euro
- Schleswig-Holstein: 150 Euro
- Thüringen: keine konkreten Zahlen
Ohne Maske unterwegs – das musst du laut Bußgeld-Katalog zahlen
- Baden Württemberg: 100 bis 250 Euro, im schulischen Bereich 25-250 Euro
- Bayern: 250 Euro
- Berlin: 50 bis 500 Euro
- Brandenburg: keine konkreten Zahlen
- Bremen: 50 Euro
- Hamburg: 150 Euro
- Hessen: 50 Euro, auch im Nahverkehr
- Mecklenburg-Vorpommern: 50 bis 150 Euro
- Niedersachsen: 100 bis 150 Euro pro Person
- NRW: 50 Euro / In Bus und Bahn: 150 Euro
- Rheinland-Pfalz: 50 Euro
- Saarland: 50 bis 100 Euro
- Sachsen: 60 Euro
- Sachsen-Anhalt: Geregelt durch die Kommunen
- Schleswig-Holstein: 150 Euro
- Thüringen: 60 Euro
Bußgeld für illegalerweise geöffnete Discotheken, Bars und Feiern
- Baden-Württemberg: 2500 bis 10.000 Euro, Regelsatz: 4000 Euro für den Veranstalter, 100-150 Euro (Regelsatz 130 Euro) für die Teilnahme
- Bayern: 5000 Euro für den Veranstalter oder Leiter, 500 Euro für den Teilnehmer
- Berlin: 1000 bis 1000 Euro für den Veranstalter
- Brandenburg: keine Konkreten Zahlen
- Bremen: 500 bis 2500 Euro für den Verantwortlichen, 50 bis 150 Euro für den Besucher
- Hamburg: 5000 Euro für den Verantwortlichen, 150 Euro für Tanzende
- Hessen: 500 bis 5000 Euro Strafe für Bar-, Disko- und sonstige Lokalinhaber, wenn sie trotz Verbot öffnen. Wirst du beim Tanzen auf illegalen Veranstaltungen erwischt, kostet dich das 200 Euro. 100 Euro Strafe musst du zahlen, wenn du zwischen 23 und 6 Uhr mit einem alkoholischen Getränk in der Öffentlichkeit erwischt wirst
- Mecklenburg-Vorpommern: 1000 Euro für die Durchführung eines Konzerts oder einer Party – für die Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen: 400 Euro
- Niedersachsen 150 bis 400 Euro für jeden Besucher
- NRW: 5000 Euro Bußgeld für die Person, die die Öffnung veranlasst hat
- Rheinland-Pfalz: 2500 Euro für den Betreiber
- Saarland: „Zuwiderhandeln gegen das Veranstaltungsverbot“ und Gaststättenbetrieb: 1000 bis 4000 Euro
- Sachsen: Keine konkreten Zahlen
- Sachsen-Anhalt: Keine konkreten Zahlen
- Schleswig-Holstein: Durchführung einer illegalen Veranstaltung: 1000 bis 2000 Euro für den Veranstalter, Betreiben von Restaurant, Diskotheken und Co.: 4000 Euro
- Thüringen: Durchführung einer Veranstaltung ohne Erlaubnis: 3000 Euro
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Verstoß gegen Quarantäne-Regelung nach der Einreise nach Deutschland
- Baden Württemberg: bis zu 10.000 Euro
- Bayern: Bis zu 2000 Euro
- Berlin: 500 bis 5000 Euro
- Brandenburg: Keine konkreten Zahlen
- Bremen: 400 Euro
- Hamburg: Keine konkreten Zahlen
- Hessen: Wer sich nach der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet nicht an die Quarantäneregeln hält, zahlt 500 Euro.
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen: 500 bis 3000 Euro
- NRW: bis zu 25.000 Euro
- Rheinland-Pfalz: 1000 Euro
- Saarland Keine konkreten Zahlen
- Sachsen: 500 Euro für jeden Geschäfts- oder Bertriebsverantwortlichen
- Sachsen-Anhalt: Keine konkreten Zahlen
- Schleswig-Holstein: Keine konkreten Zahlen
- Thüringen: Keine konkreten Zahlen
Detaillierte Informationen zu den jeweils geltenden Corona-Maßnahmen und den jeweiligen Bußgeldern findest du auf den Websites der Gesundheitsministerien der Bundesländer.