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Bundeswehr: Bittere Konsequenzen für Lambrecht-Sohn? Helikopter-Foto könnte gegen Gesetz verstoßen

Bundeswehr: Bittere Konsequenzen für Lambrecht-Sohn? Helikopter-Foto könnte gegen Gesetz verstoßen

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Bundeswehr: Bittere Konsequenzen für Lambrecht-Sohn? Helikopter-Foto könnte gegen Gesetz verstoßen

Bundeswehr: Bittere Konsequenzen für Lambrecht-Sohn? Helikopter-Foto könnte gegen Gesetz verstoßen

Deutsche Gepard-Panzer für die Ukraine

Nach massivem öffentlichen Druck gibt die Bundesregierung grünes Licht für die Lieferung von Panzern an die Ukraine. Kiew soll im Kampf gegen die russische Invasionsarmee mit ausgemusterten Bundeswehr-Panzern des Typs Gepard unterstützt werden.

Der Wirbel um Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, die gemeinsam mit ihrem Sohn in einer Bundeswehr-Maschine in den Osterurlaub flog, hält an!

Neben der öffentlichen Empörung über den Flug der Bundeswehr-Maschine nach Sylt könnten den Lambrechts nun auch ernsthafte juristische Konsequenzen drohen.

Bundeswehr: Foto zeigt Lambrecht-Sohn in Regierungsmaschine

Der gemeinsame Trip von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht mit ihrem Sohn Alexander in der Bundeswehr-Maschine sorgt in der Öffentlichkeit und in der Opposition für Kritik.

Doch während die SPD-Politikerin nach Angaben des Verteidigungsministerium den Flug immerhin rechtskonform angemeldet und dessen Kosten getragen habe, hat Alexander Lambrecht möglicherweise einen schweren Fehler begangen.

So veröffentlichte der 21-Jährige an Ostern auf Instagram ein Foto von sich, wie er in dem Regierungsflieger sitzt und entspannt aus dem Fenster schaut. Im Hintergrund gibt es freien Blick auf das Cockpit des Helikopters, inklusive technischer Details.

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Bundeswehr: Haben Lambrecht oder ihr Sohn gegen Gesetze verstoßen?

Laut „Bild“ könnten genau diese Details Mutter und Sohn zum Verhängnis werden. So könnte das Instagram-Posting auf dem (zu dem Zeitpunkt noch) öffentlichen Profil von Alexander Lambrecht einen möglichen Verstoß gegen §109g des Strafgesetzbuches (Sicherheitsgefährdendes Abbilden von Wehrmitteln) darstellen.

Die Strafe dafür kann bis zu fünf Jahre Haft betragen, sofern die zuständige Dienststelle der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, gibt ein Bundeswehr-Jurist gegenüber „Bild“ an.

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Ein weiterer Verstoß gegen Gesetze könnte in der Länge des Truppenbesuchs liegen, wenn dieser kürzer als der anschließende Sylt-Urlaub war. Laut Bundesreisekostengesetz müsse der „dienstliche Zweck im Vordergrund“ stehen. Zudem ist fraglich, wo sich Alexander Lambrecht während des Besuchs seiner Mutter aufhielt. So darf er daran weder teilnehmen, noch anderweitige Liegenschaften der Bundeswehr betreten.

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Auch SPD-Politiker Michael Roth, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, sieht bei dem familiären Bundeswehr-Flug noch Klärungsbedarf: „Es gibt jetzt noch ein paar offene Fragen, und die werden geklärt werden müssen“. Einen Rücktritt Lambrechts schließt Roth dabei aber aus. (kv mit dpa)