Fast 600 Euro vom Staat gezahlt bekommen, um die Hausarbeit in den eigenen vier Wänden zu erledigen – das ist für Arbeitslose und Menschen, die sogar einem Beruf nachgehen, in Spanien möglich. Seit November 2024 gibt es eine neue finanzielle Unterstützung für Arbeitslose und einkommensschwache Menschen – in Teilen ähnlich dem deutschen Bürgergeld.
Dieses kann bis zu 30 Monate lang kassiert werden und richtet sich besonders an Menschen über 45 Jahre, so steht es auf der Webseite des spanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft. Es gibt Parallelen zum deutschen Bürgergeld, da es mehrere Gruppen absichert. Und ist doch etwas anderes. Alle Informationen dazu hier.
Deutsches Bürgergeld vs. spanische Hilfe
Wer in Spanien arbeitslos ist, in Teilzeit arbeitet oder gar mehrere Jobs ausübt, die eine Vollzeitstelle nicht überschreiten, kann Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung erheben. Wichtig dabei ist, dass wenn man arbeitslos ist, der Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausgelaufen sein muss. In dieser Hinsicht erinnert die finanzielle Unterstützung mit dem sperrigen Namen „Subsidio de desempleo por agotamiento de la prestación contributiva“ (zu Deutsch: „Arbeitslosengeld wegen Erschöpfung der beitragsabhängigen Leistung“) dem deutschen Bürgergeld. Es ist eine Art der Grundsicherung für Arbeitslose.
+++Bürgergeld-Empfängerin Carola bringt Ballermann-Song raus: „Staat zahlt den Suff“+++
Anders als in Deutschland aber richtet sich diese finanzielle Unterstützung vom Staat auch an Menschen, die den Arbeitsmarkt verlassen haben, um sich zum Beispiel um den Haushalt zu kümmern und Care-Arbeit zu erledigen. Das beste Beispiel sind hier Hausfrauen und Menschen, die Angehörige pflegen.
So viel Geld gibt vom spanischen Staat
Zu Beginn bekommen Menschen in Spanien, die die zuvor genannten Bedingungen erfüllen 570 € monatlich (95 % IPREM). Der IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) ist ein in Spanien verwendeter Referenzwert für Einkommen, der seit 2004 existiert. Der Betrag gilt für die ersten 180 Tage. Danach sinkt er auf 540 Euro (90% des IPREM) für die nächsten 180 Tag und endet bei 480 Euro pro Monat für den Rest der Zeit. Zum Vergleich: das deutsche Bürgergeld beträgt Stand September 2025 563 Euro. Zusätzlich wird Bürgergeld-Empfängern die Unterkunft bezahlt.
Zurück nach Spanien: Wer alleinstehend ist, hat einen Anspruch auf maximal sechs Monate. Wer Familie hat, kann den Zuschuss bis zu 30 Monate lang kassieren. Besonders wichtig: Auch Personen unter 45 Jahren ohne Familienlasten können nun Hilfe erhalten – ähnlich wie beim Bürgergeld, das ebenfalls breiter zugänglich ist.
Wichtige Bedingungen im Überblick
- Vollständig arbeitslos sein oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen darf die Summe der gearbeiteten Stunden eine Vollzeitstelle nicht überschreiten.
- Die beitragsabhängige Leistung (Arbeitslosengeld) muss seit dem 1. November 2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschöpft sein.
- Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und zur aktiven Arbeitssuche.
- Kein Einkommen über 75 % des gesetzlichen Mindestlohns oder, falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, Nachweis familiärer Verpflichtungen. Derzeit liegt 75 % des gesetzlichen Mindestlohns in Spanien bei 850,50 Euro pro Monat.
- Wenn man nach Ablauf des Arbeitslosengeldes gearbeitet hat, muss der Arbeitsplatz unfreiwillig verloren worden sein.
Mehr Nachrichten:
Übersichtstabelle: Unterschiede zum deutschen Bürgergeld
| Merkmal | Spanien: Neues Arbeitslosengeld (ab 1.11.2024) | Deutschland: Bürgergeld |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Königliches Dekret 2/2024 | Bürgergeld-Gesetz (SGB II) |
| Zielgruppe | Arbeitslose nach Ausschöpfen der beitragsabhängigen Leistung | Erwerbsfähige Hilfebedürftige ohne ausreichendes Einkommen/Vermögen |
| Höhe | 570 € → 540 € → 480 € (zeitlich gestaffelt, orientiert am IPREM) | Regelbedarf 563 € (Alleinstehende, ab 2025) + Unterkunft + Heizung |
| Dauer | Max. 30 Monate (abhängig von Alter & Familienlasten) | Unbegrenzt, solange Bedürftigkeit besteht |
| Zugangsvoraussetzungen | Muss Arbeitslosengeld (contributivo) komplett ausgeschöpft haben | Keine vorherige Arbeitslosenleistung nötig, Bedürftigkeitsprüfung |
| Einkommensgrenzen | Max. 75 % des Mindestlohns (850,5 €) – sonst nur mit Familienlasten | Anrechnung von Einkommen/Vermögen über Freibeträge |
| Aktivierungsmaßnahmen | Verpflichtung zu aktiver Arbeitssuche & Fortbildung | Mitwirkungspflicht, Kooperationsplan mit Jobcenter |
| Familienaspekt | Mit Familienlasten längerer Bezug (bis 30 Monate) | Bedarfsgemeinschaft entscheidend für Leistungshöhe |
| Auszahlung | Monatlich nachträglich (10.–15. des Folgemonats) | Monatlich im Voraus |
| Charakter | Zeitlich befristete Unterstützung, Übergang nach Arbeitslosigkeit | Grundsicherung ohne Zeitlimit – Existenzminimum wie Bürgergeld |




