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Bürgergeld-Empfänger horchen auf – Arbeitslose in Spanien bekommen fast 600 Euro für „Hausarbeit“

Fast 600 Euro vom Staat für Hausarbeit? Für Arbeitslose in Spanien ist das Realität. Bürgergeld-Empfänger in Deutschland hören genau hin.

© IMAGO/Lobeca

Das Bürgergeld: Alles was Du wissen musst

Fast 600 Euro vom Staat gezahlt bekommen, um die Hausarbeit in den eigenen vier Wänden zu erledigen – das ist für Arbeitslose und Menschen, die sogar einem Beruf nachgehen, in Spanien möglich. Seit November 2024 gibt es eine neue finanzielle Unterstützung für Arbeitslose und einkommensschwache Menschen – in Teilen ähnlich dem deutschen Bürgergeld.

Dieses kann bis zu 30 Monate lang kassiert werden und richtet sich besonders an Menschen über 45 Jahre, so steht es auf der Webseite des spanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft. Es gibt Parallelen zum deutschen Bürgergeld, da es mehrere Gruppen absichert. Und ist doch etwas anderes. Alle Informationen dazu hier.

Deutsches Bürgergeld vs. spanische Hilfe

Wer in Spanien arbeitslos ist, in Teilzeit arbeitet oder gar mehrere Jobs ausübt, die eine Vollzeitstelle nicht überschreiten, kann Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung erheben. Wichtig dabei ist, dass wenn man arbeitslos ist, der Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausgelaufen sein muss. In dieser Hinsicht erinnert die finanzielle Unterstützung mit dem sperrigen Namen „Subsidio de desempleo por agotamiento de la prestación contributiva“ (zu Deutsch: „Arbeitslosengeld wegen Erschöpfung der beitragsabhängigen Leistung“) dem deutschen Bürgergeld. Es ist eine Art der Grundsicherung für Arbeitslose.

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Anders als in Deutschland aber richtet sich diese finanzielle Unterstützung vom Staat auch an Menschen, die den Arbeitsmarkt verlassen haben, um sich zum Beispiel um den Haushalt zu kümmern und Care-Arbeit zu erledigen. Das beste Beispiel sind hier Hausfrauen und Menschen, die Angehörige pflegen.

So viel Geld gibt vom spanischen Staat

Zu Beginn bekommen Menschen in Spanien, die die zuvor genannten Bedingungen erfüllen 570 € monatlich (95 % IPREM). Der IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) ist ein in Spanien verwendeter Referenzwert für Einkommen, der seit 2004 existiert. Der Betrag gilt für die ersten 180 Tage. Danach sinkt er auf 540 Euro (90% des IPREM) für die nächsten 180 Tag und endet bei 480 Euro pro Monat für den Rest der Zeit. Zum Vergleich: das deutsche Bürgergeld beträgt Stand September 2025 563 Euro. Zusätzlich wird Bürgergeld-Empfängern die Unterkunft bezahlt.

Zurück nach Spanien: Wer alleinstehend ist, hat einen Anspruch auf maximal sechs Monate. Wer Familie hat, kann den Zuschuss bis zu 30 Monate lang kassieren. Besonders wichtig: Auch Personen unter 45 Jahren ohne Familienlasten können nun Hilfe erhalten – ähnlich wie beim Bürgergeld, das ebenfalls breiter zugänglich ist.

Wichtige Bedingungen im Überblick

  • Vollständig arbeitslos sein oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen darf die Summe der gearbeiteten Stunden eine Vollzeitstelle nicht überschreiten.
  • Die beitragsabhängige Leistung (Arbeitslosengeld) muss seit dem 1. November 2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschöpft sein.
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und zur aktiven Arbeitssuche.
  • Kein Einkommen über 75 % des gesetzlichen Mindestlohns oder, falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, Nachweis familiärer Verpflichtungen. Derzeit liegt 75 % des gesetzlichen Mindestlohns in Spanien bei 850,50 Euro pro Monat.
  • Wenn man nach Ablauf des Arbeitslosengeldes gearbeitet hat, muss der Arbeitsplatz unfreiwillig verloren worden sein.

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Übersichtstabelle: Unterschiede zum deutschen Bürgergeld

MerkmalSpanien: Neues Arbeitslosengeld (ab 1.11.2024)Deutschland: Bürgergeld
RechtsgrundlageKönigliches Dekret 2/2024Bürgergeld-Gesetz (SGB II)
ZielgruppeArbeitslose nach Ausschöpfen der beitragsabhängigen LeistungErwerbsfähige Hilfebedürftige ohne ausreichendes Einkommen/Vermögen
Höhe570 € → 540 € → 480 € (zeitlich gestaffelt, orientiert am IPREM)Regelbedarf 563 € (Alleinstehende, ab 2025) + Unterkunft + Heizung
DauerMax. 30 Monate (abhängig von Alter & Familienlasten)Unbegrenzt, solange Bedürftigkeit besteht
ZugangsvoraussetzungenMuss Arbeitslosengeld (contributivo) komplett ausgeschöpft habenKeine vorherige Arbeitslosenleistung nötig, Bedürftigkeitsprüfung
EinkommensgrenzenMax. 75 % des Mindestlohns (850,5 €) – sonst nur mit FamilienlastenAnrechnung von Einkommen/Vermögen über Freibeträge
AktivierungsmaßnahmenVerpflichtung zu aktiver Arbeitssuche & FortbildungMitwirkungspflicht, Kooperationsplan mit Jobcenter
FamilienaspektMit Familienlasten längerer Bezug (bis 30 Monate)Bedarfsgemeinschaft entscheidend für Leistungshöhe
AuszahlungMonatlich nachträglich (10.–15. des Folgemonats)Monatlich im Voraus
CharakterZeitlich befristete Unterstützung, Übergang nach ArbeitslosigkeitGrundsicherung ohne Zeitlimit – Existenzminimum wie Bürgergeld