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Bürgergeld-Schmach für den Kanzler: Regierung hat sich mächtig verzockt

Lange hat die Regierung über die Reform des Bürgergeldes diskutiert. Jetzt ist sie da, aber für Merz und Co. bringt sie eine Enttäuschung.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur; Wolfilser

Warum diese Merz-Aussage falsch ist

Das Ende des Bürgergelds ist eingeläutet. Arbeitsministerin Bärbel Bas (57, SPD) hat ihren Gesetzentwurf für die große Reform fertiggestellt. Am Freitagmorgen landete das 92-Seiten-Papier in den Postfächern der Ministerien – und auch BILD hat es bereits. Die Überraschung: Die Reform spart kaum Geld ein.

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Im kommenden Jahr sinken die Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Arbeitsagentur laut Entwurf nur um 86 Millionen Euro. 2027 bleiben 69 Millionen übrig, danach steigen die Kosten sogar wieder. 2028 gibt es Mehrausgaben von 10 Millionen, 2029 von 9 Millionen. Kanzler Friedrich Merz wollte eigentlich fünf Milliarden sparen – das wird nichts.

Bürgergeld-Reform: Kaum Entlastung durch Abschaffung

Bas hatte schon länger betont, dass die härteren Regeln kaum Entlastung für den Staatshaushalt bringen. Richtig sparen ließe sich nur, wenn viele Bürgergeld-Empfänger endlich Arbeit finden. Doch das gelingt erst, wenn die Wirtschaft wieder brummt. Trotzdem wird die neue Grundsicherung für die Betroffenen deutlich strenger.


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Das Schonvermögen sinkt drastisch. Statt pauschal 15.000 Euro gilt künftig eine Altersstaffelung: Unter 20-Jährige dürfen nur 5.000 Euro behalten, bis 40 Jahre 10.000, bis 50 Jahre 12.500. Erst ab 51 Jahren bleiben 15.000 Euro erlaubt. Die bisherige Ausnahme von 40.000 Euro im ersten Jahr entfällt komplett.

Auch beim Wohnen wird es enger. Künftig übernimmt der Staat nur noch Mieten bis zum 1,5-Fachen der ortsüblichen Höchstgrenze. Wer teurer wohnt, muss selbst draufzahlen. So spart der Bund 42 Millionen Euro, die Kommunen 16 Millionen. Unterm Strich bringt das 58 Millionen jährlich.

Geld kann gänzlich gestrichen werden

„Faulenzer“ und Terminschwänzer bekommen es deutlich härter zu spüren. Den Jobcentern fehlten bisher „wirksame und unbürokratische Möglichkeiten, um auf Fälle von fehlender Mitwirkung, Arbeitsverweigerung oder Sozialleistungsmissbrauch effektiv reagieren zu können‘“, heißt es im Entwurf. Wer seine Pflichten verletzt, verliert 30 Prozent seiner Stütze für drei Monate.

Wer ohne Grund einen Job ablehnt, verliert das Bürgergeld für bis zu zwei Monate – Miete wird aber weiter gezahlt. Neu sind Sanktionen für Terminverweigerer: Nach zwei verpassten Terminen gibt’s 30 Prozent Abzug, beim dritten fällt die Stütze komplett weg. Danach wird sogar die Miete gestrichen – außer bei Familien mit Kindern.

Vorher prüft das Jobcenter aber, ob der Betroffene etwa krank ist. Meldet er sich binnen eines Monats zurück, bekommt er 70 Prozent rückwirkend zurückgezahlt. Für Eltern wird’s strenger: Nach der Geburt dürfen sie nur noch ein Jahr zu Hause bleiben, wenn eine Kita verfügbar ist.

Singles müssen Vollzeit arbeiten, Langzeitarbeitslose sollen durch neue Lohnzuschüsse (20 Millionen Euro jährlich) wieder in Jobs kommen. Doch diese Maßnahmen kosten den Bund rund 80 Millionen – fast die Hälfte der ohnehin mageren Einsparung. Bis Jahresende will die Merz-Regierung die Reform beschließen, 2026 könnte sie in Kraft treten.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.