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Bürgergeld: Neue Arbeit? So lange zahlt das Jobcenter

Wie lange zahlt das Jobcenter eigentlich Leistungen, wenn eine Person einen neuen Job findet? Das Zuflussprinzip legt das fest. Das steckt dahinter.

Das Zuflussprinzip regelt wie lange das Jobcenter Leistungen zahlt, wenn du einen neuen Job gefunden hast.
© IMAGO / Schöning

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Das Jobcenter unterstützt Menschen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Umständen nicht in der Lage sind, finanziell für sich selbst zu sorgen – beispielsweise mit dem seit Januar eingeführten Bürgergeld.

Wenn eine Person einen neuen Job findet, der ein ausreichendes Einkommen bietet, um die Grundbedürfnisse zu decken, werden in der Regel keine Jobcenter-Leistungen mehr benötigt. Doch wie lange zahlt das Jobcenter weiterhin Leistungen? Hier kommt das sogenannte Zuflussprinzip ins Spiel. Was verbirgt sich dahinter und wie funktioniert es genau?

Bürgergeld: Wie Sozialleistungen bei neuem Job berechnet werden

Die Zahlungen des Jobcenters werden über das sogenannte Zuflussprinzip geregelt. Dieser Grundsatz besagt, dass bei der Berechnung von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld nur das Einkommen berücksichtigt wird, das in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich zugeflossen ist.

Anders ausgedrückt bedeutet das, dass es für die Berechnung irrelevant ist, wann das Einkommen verdient wurde – es kommt ausschließlich darauf an, in welchem Zeitraum das Einkommen tatsächlich gezahlt wird.

Das Zuflussprinzip gilt auch bei der Frage, wie lange das Jobcenter Leistungen bezahlt, wenn eine Person einen neuen Job gefunden hat. Hier kommt es darauf an, wann das Einkommen aus dem neuen Job tatsächlich auf das Konto überwiesen wird. Wenn das Einkommen im ersten Monat des neuen Jobs noch nicht zugeflossen ist, erhält die Person in diesem Monat weiterhin Jobcenter-Leistungen.

Zuflussprinzip regelt Zahlungen

Anhand eines Beispiels wird die Funktionsweise des Zuflussprinzips noch einmal klarer: Angenommen, du findest einen neuen Job. Der Arbeitsvertrag beginnt beispielweise am 1. Dezember. Das Gehalt für Dezember wird jedoch erst im Januar des folgenden Jahres ausgezahlt.

Nach dem Zuflussprinzip wird das Bruttoeinkommen dann auch erst im Januar als Einkommen berücksichtigt, da es in diesem Monat tatsächlich zugeflossen ist. Im Dezember hast du – obwohl du bereits gearbeitet hast – somit noch keinen Zufluss an Einkommen und erhältst für den Monat Dezember weiterhin Bürgergeld in voller Höhe.

Denn: Die Leistungen des Jobcenters wurden bereits zum Ende des vorherigen Monats (30. November) zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den Monat Dezember gezahlt. Wichtig zu beachten: Im Dezember darf noch kein Arbeitsentgeld zufließen, obwohl der Anspruch darauf bereits in diesem Monat entstanden ist. Wenn das Gehalt erst im Januar überweisen wird, dann kann die Sozialleistung nicht mehr zurück gefordert werden.


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Wenn du Bürgergeld beziehst und eine neue Arbeit aufnimmst, ist es ratsam, sich rechtzeitig beim Jobcenter zu melden und die Einkommensverhältnisse zu klären, um eine Rückforderung zu vermeiden.

Das Beispiel verdeutlicht, dass das Zuflussprinzip bei der Berechnung von Sozialleistungen dazu beiträgt, dass Einkommen transparent berücksichtigt werden. Im Zweiten Sozialgesetzbuch §11 ist geregelt, dass das Einkommen in dem Monat als Einkommen gilt, in dem es auf dem Konto der betreffenden Person eingeht und nicht in dem Monat, in dem es verdient wurde. Diese Regelung betrifft nicht nur das Arbeitslosengeld II, sondern auch andere Sozialleistungen, wie beispielsweise Wohngeld oder Kindergeld.