Veröffentlicht inPolitik

Bürgergeld: Bekommen Hartz-4-Empfänger auch die 3.000 Euro-Inflationsprämie?

Die Inflationsprämie soll die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen. Können auch Hartz-4- und bald auch Bürgergeld-Beziehende davon profitieren?

inflation
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Inflation: Was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

Die Inflation steigt auf Rekordwerte. Doch was ist Inflation und was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

Die Inflation ist aktuell mit 10,4 Prozent so hoch wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr. Vor allem der Lebensmittel- und Energiebereich sind Preistreiber. Das spüren die Deutschen nicht nur beim Einkauf, sondern vielleicht auch in den kalten eigenen vier Wänden.

„Kann ich mir das Heizen noch leisten?“, fragt sich der ein oder andere da vielleicht. Die Bundesregierung will mit mehreren Entlastungspaketen die stark gestiegenen Preise abfedern und die Bürger entlasten. Die Inflationsprämie ist eine Entlastungsmaßnahme aus dem dritten Paket. Haben auch Bezieher von Sozialleistungen ein Recht darauf?

Bis zu 3.000 Euro Prämie – so funktionierts!

Die Inflationsprämie ist eine steuerfreie Maßnahme zum Ausgleich der Inflation. Abzüge für Steuern oder Versicherungszahlungen fallen nicht an. Mit den maximal 3.000 Euro sollen die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden.

Die Prämie wird an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Dieser bestimmt die Höhe der Sonderzahlung selbst, 3.000 Euro dürfen dabei nicht überstiegen werden. Auch ist der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet, er kann das freiwillig entscheiden. Der Betrag kann entweder als Ganzes oder in Teilen ausgezahlt werden.

Inflationsprämie für Hartz-4-Beziehende: Was ist zu beachten?

Doch können auch Hartz-4-Beziehende, und ab 01. Januar 2023 Bürgergeld-Beziehende die Prämie erhalten? Die gute Nachricht: Ja. Aber nur die sogenannten Aufstocker. Wer also aufgrund zu geringen Einkommens noch mit Hartz 4 aufstocken muss, hat ein Recht auf die Sonderzahlung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber diese natürlich auch an seine Arbeitnehmer auszahlt.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber bei der Überweisung der Prämie als Verwendungszweck „Sonderzahlung Inflationsprämie“ angibt, damit das Jobcenter die jeweilige Zahlung zuordnen kann. Denn es handelt sich hierbei um eine zweckgebundene Prämie und nicht um ein reguläres Einkommen.

Aus diesem Grund wurde auch die Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt. Sollte das Jobcenter die Prämie dennoch fälschlicherweise als Einkommen anrechnen, sollte man als Betroffener Widerspruch einlegen.


Weitere Themen:


Inflationsprämie: Wann kommt die Auszahlung?

Für die Auszahlung der Inflationsprämie gibt es kein festgesetztes Datum. Die Bundesregierung hat lediglich einen Zeitraum festgelegt. Zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 darf die steuerfreie Prämie ausgezahlt werden.